Hamburger Kultursommer 2021
Um Kunst und Kultur, die durch die Pandemie schwer betroffen sind, einen starken Impuls für einen Neuanfang zu geben und den Hamburgerinnen und Hamburgerinnen den Kunst- und Kulturgenuss nach der langen Zeit wieder zu ermöglichen, hat die Kulturbehörde den "Hamburger Kultursommer 2021" ausgerufen und Fördermittel bereitgestellt. Vor allem in der Kernzeit vom 15.7.2021 bis 15.08.2021 sollen nach Möglichkeit so viele Events wie möglich auf den Stadtflächen stattfinden. Die Kulturbehörde hat alle Stellen dazu aufgerufen, diese Events nach Möglichkeiten zu unterstützen.
Da unsere Schlosswiese so eine Möglichkeit sehr gut anbieten würde, haben sich für die Zeit 2 Veranstalter um diese Fläche beworben. Bewerber A, der seit vielen Jahren das Oktoberfest veranstaltet und bei sonstigen Bergedorfer Festen stets an vorderster Front steht. Bewerber B, der auch schon seit Jahren das Blues Festival und ähnliche Konzerte mit internationaler Musik veranstaltet.
Bewerber A würde die Schlosswiese gern in dem gesamten Zeitraum bespielen. Bewerber B hat dort für zwei Wochenende Musikkonzerte beantragt. Bewerber A hat bereits erklärt, er würde sehr gern kooperativ mit Bewerber B zusammenarbeiten.
Die Verwaltung sieht, das die intensive Nutzung der Schlosswiese über 4 Wochen auch mit Herausforderungen verbunden sein wird. Gleichzeitig könnte ein solches Event aber auch nach dem langen Lockdown eine große Freude für viele Bergedorferinnen und Bergedorfer, ein Anlass, einander wieder zu begegnen und eine Belebung der Innenstadt sein und damit auch einen positiven Impuls für den Einzelhandel setzen. Daher empfiehlt die Verwaltung, diese Anträge zu unterstützen und möchte sich wegen der Größe des Events gern ein Stimmungsbild und Rückendeckung durch die Politik einholen.
Zu den Eckdaten:
Beide Veranstalter haben sich bei der Kulturbehörde um Fördermittel beworben und werden das 4 wöchige Kulturevent nur veranstalten, wenn sie die Fördermittel erhalten. Wann das Ergebnis bekannt gegeben wird, ist nicht bekannt.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Keine.