20-1008

Gründung Arbeitsgruppe Notfallpraxis - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Gündüz, Kotzbau, Lenné, Rabe und SPD-Fraktion

der BAbg. Schumacher, Weßling und CDU-Fraktion

des BAbg. Krönker und Fraktion Die Grünen

 

Das Krankenhausstrukturgesetz ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Es sieht unter anderem in der Notfallversorgung eine Einbindung der regionalen Krankenhäuser mit den Strukturen der ambulanten KV-Versorgung von Notfallpatienten vor.

 

Mit der Drucksache 20-0758 hatte die Bezirksversammlung Bergedorf einstimmig eine Notfallpraxis am Bethesda Krankenhaus für Bergedorf gefordert. was von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg abgelehnt worden ist. Wir wollen dennoch eine neue Initiative für eine solche Praxis starten, da der Bedarf unbestreitbar da ist.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe einzusetzen mit dem Ziel, eine KV-Notfallpraxis im Bezirk einzurichten.
  2. Dieser Arbeitsgruppe sollen folgende Personen / Institutionen angehören:

- ein/e Vertreter/in des Gesundheitsamtes

- ein/e Vertreter/in des Bergedorfer Krankenhauses

- ein/e Vertreter/in der BGV

- ein/e Vertreter/in der KV Hamburg

- je zwei Vertreter der großen BV-Fraktionen (SPD, CDU) und je ein Vertreter der kleinen BV-Fraktionen (Grüne, Linke).

3. Die Arbeitsgruppe soll im 1. Halbjahr 2017 Vorschläge erarbeiten, wie und wo im Bezirk Bergedorf eine Notfallpraxis eingerichtet werden kann.

4. Die Vorschläge sollen dem SGI spätestens in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause 2017 vorgestellt werden.

 

 

 

Anhänge

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