20-1084

Gewaltpräventionspreis 2016

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Mit dem Ziel das Engagement der Bevölkerung, insbesondere das von Kindern und Jugendlichen, im Bereich der Gewalt- und Kriminalitätsprävention zu stärken, hat das Bezirksamt Bergedorf im Jahr 2016 zum sechsten Mal den Gewaltpräventionspreis ausgeschrieben. Durch diesen Preis sollen im Alltag wirksame Projekte/Aktionen prämiert werden, die nachhaltig präventive Wirkung entfalten.

 

Bewerbungen um den Gewaltpräventionspreis sollten folgende Kriterien erfüllen:

 

Der Inhalt ist frei. Er kann sich auf alle Themen beziehen, die einen sinnvollen Bezug zum Thema Gewalt- und Kriminalitätsprävention aufweisen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein bereits realisiertes oder noch zu realisierendes Projekt handelt. Der Preis kann sowohl zur Anerkennung als auch zur Umsetzung eines oder mehrerer Projekte vergeben werden.“

r den Gewaltpräventionspreis waren Bewerbungen bis zum 14.10.2016 beim Bezirksamt einzureichen. Da bis zu diesem Zeitpunkt keine Bewerbungen vorlagen, wurde die Frist zur Abgabe verlängert. Dem Bezirksamt liegt jetzt eine Bewerbung vor, diese ist als Anlage 1 beigefügt.

Ursprünglich war beabsichtigt, die Entscheidung aufgrund der eingereichten Unterlagen durch eine Jury zu treffen. Die Jury sollte den bzw. die Preisträger mit qualifizierter Mehrheit auswählen. Da lediglich eine Bewerbung eingereicht wurde, wird vorgeschlagen von diesem Verfahren wie folgt abzuweichen:

 

Der Jugendhilfeausschuss verzichtet auf die Bewertung durch eine Jury und nimmt diese im Rahmen seiner Sitzung vor und entscheidet über die Vergabe des Preises. Hierbei wird berücksichtigt, ob die Bewerbung den Kriterien der Ausschreibung entspricht.

 

Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Sitzung des Jugendhilfeausschuss unter Beteiligung des Vorsitzenden der Bezirksversammlung und des Bezirksamtsleiters statt. Im Rahmen der Preisverleihung präsentiert der Preisträger sein Projekt.

 

 

Petitum/Beschluss

a)     Der Jugendhilfeausschuss nimmt die eingegangene Bewerbung zur Kenntnis.

 

b)     Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem veränderten Verfahren zu.

 

c)     Der Jugendhilfeausschuss entscheidet, unter Berücksichtigung der

genannten Kriterien, über die Vergabe des Gewaltpräventionspreises.

 

 

Anhänge

 

Bewerbungsschreiben