20-1004

Gehwege in den Vier- und Marschlanden

Antrag

Sachverhalt

 

Antrag der Herren Froh, Capeletti, Frau Garbers und CDU-Fraktion

 

Der Fußgänger, und hier insbesondere die Schulkinder, sind im Straßenverkehr die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Sie sind auf verkehrssichere Gehwege/Schutzstreifen angewiesen. Dieses ist, insbesondere aufgrund der ländlichen Struktur in den Vier- und Marschlanden, leider nicht überall gegeben.

Immer wieder kommen Bürger in den Regionalausschuss zur Bürgerfragestunde und bemängeln den schlechten Zustand bei den vorhandenen Gehwegen oder mahnen fehlende Gehwege an. Auch im persönlichen Gespräch, bei Infoständen oder Telefonsprechstunden, häufen sich die Beschwerden, in nicht unerheblicher Zahl von besorgten Eltern von Schulkindern.

In den vergangenen Sitzungen im Regionalausschuss und im Ausschuss für Verkehr und Inneres wurde die Thematik angesprochen und um einen Sachstand durch die Verwaltung gebeten. Bis jetzt erfolgte kein konkreter Rücklauf zu diesem Thema.

Die Antragsteller halten es im ersten Schritt für elementar wichtig, eine Auflistung aller gewidmeten und vorhandenen Gehwege in den Vier- und Marschlanden zu erhalten deren Bestandteil es auch ist, den tatsächlichen Zustand, die Verkehrssicherheit und die Breiten zu dokumentieren. Auf dieser Basis müsste die Verwaltung dann Vorschläge für die künftige Unterhaltung und Herstellung zur verkehrssicheren Nutzung unterbreiten können.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

1.die gewidmeten und vorhandenen Gehwege in den Vier- und Marschlande aufzulisten. Dabei ist der tatsächliche Zustand zu dokumentieren. Gehwege die nicht die erforderliche vorgeschriebene Breite von mindestens 1 m haben, sind besonders zu kennzeichnen.

2.einen Vorschlag zur künftigen Unterhaltung und Herstellung zur verkehrssicheren Nutzung zu erarbeiten.

3.Die erarbeiteten Ergebnisse dem RgA zeitnah vorzustellen.

 

 

Anhänge

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