20-1187.01

Fußweg zum Boberger Dünenhaus

Mitteilung

Sachverhalt

Das Bezirksamt teilt folgendes Prüfungsergebnis mit:

 

Der östliche Fußweg in der Straße Boberger Furt von Schulredder bis zum Dünenhaus ist etwa 600m lang. Um einen PLAST-gerechten Gehwegausbau zu realisieren, müssten die entsprechenden Breiten nach PLAST 3 von mindestens 1,50 m vorhanden sein. Bei der Betrachtung der vorhandenen Grundstücksgrenzen wurde festgestellt, dass auf einer Länge von etwa 290 m die derzeit für den Fußverkehr genutzten öffentlichen Flächen nur ein Maß zwischen 0,60 – 1 m haben. Des Weiteren liegt in einem etwa 18 m langen Teilstück die Grundstücksgrenze auf der jetzigen Bordlinie der Fahrbahn. Das angrenzende Flurstück ist dabei Allgemeines Grundvermögen (siehe auch beiliegenden Plan).

 

Aus diesen Gründen ist ein durchgängiger Umbau der Nebenflächen von der Straße Schulredder bis zum Boberger Dünenhaus ohne Grunderwerb für MR derzeit nicht umsetzbar. Voraussetzung wäre die Bereitschaft des Grundeigentümers Flächen des angrenzenden Naturschutzgebietes Boberger Niederung für die Herstellung der Wegefläche abzutreten und zudem eine Einigung des Bezirksamtes mit der Naturschutzbehörde als Ausgleich und  Ersatz des zu beseitigenden Bewuchses. Beide Voraussetzungen wurden zum jetzigen Zeitpunkt der Beratung noch nicht abgestimmt und würden z.T. erhebliche Realisierungskosten verursachen, die derzeit allerdings nicht konkret zu beziffern sind. Eine gesetzliche Grundlage und damit ein Anspruch zur Schaffung der Verbreitung der Wegeflächen in Form eines B-Planes liegt nicht vor.

Die reinen Baukosten für die Herstellung eines befestigten Weges betragen nach Schätzung des Bezirksamtes je nach Ausführungsart bis zu ca. 80.000,- €.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Auszug aus dem FHH-Atlas