Fußgängersignalanlage Holtenklinker Straße (Höhe Arnoldistieg)
Letzte Beratung: 07.12.2020 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 11
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 21-0495.01, wie folgt Stellung:
Eine Prüfung, ob die Anforderungszeit für die Fußgängersignalanlage (FLSA) Holtenklinker Straße (Höhe Arnoldistieg) der Fußgängersignalanlage Ernst-Mantius-Straße (Höhe Schillerufer) angeglichen werden kann, ist erfolgt. Aufgrund der Lage im Straßennetz und der verkehrlichen Randbedingungen ist ein direkter Vergleich der beiden FLSA nicht sinnhaft, wie nachfolgend beschrieben.
Die FLSA Ernst-Mantius-Straße (Höhe Schillerufer) liegt in einer nachrangig, niedrig belasteten Straße und ohne Koordinierung mit anderen Lichtsignalanlagen. Sie kann problemlos mit einem ausschließlich auf den Fußgängerverkehr abgestimmten Sofortgrün-Programm geschaltet werden. Wartezeiten nach einer Anforderung können, wenn die FLSA einen Umlauf nicht angefordert / benutzt wurde, mit 5 Sekunden auftreten. Bei einer kontinuierlichen Anforderung ist eine Sperrzeit mit maximal 35 Sekunden möglich.
Die FLSA Holtenklinker Straße (Höhe Arnoldistieg) befindet sich hingegen auf der Bundesstraße B5, mit einer sogenannten „durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Werktagen“ von 15.000 Kraftfahrzeugen pro Tag, eingebunden in Koordinierungen der „Grünen Welle“ entsprechend der Lastrichtung zur Hauptverkehrszeit. Nachts ab 22:00 Uhr ist die FLSA im Rahmen der Lärmminderung in die Koordinierung der „Tempo 30 nachts“ Schaltung der Holtenklinker Straße koordiniert eingebunden, um unnötige Halte zu vermeiden. Die Wartezeiten nach einer Anforderung sind unmittelbar abhängig vom Zeitpunkt des Eintreffens an der FLSA. Sie betragen je nach Schaltprogramm zwischen 5 Sekunden und im ungünstigsten Fall maximal 50 Sekunden. Die Schaltung eines Sofortgrün Programmes hätte zur Folge, dass die Koordinierung der Holtenklinker Straße willkürlich unterbrochen werden könnte. Dies hat auch Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr; es verkehren dort die Buslinie 225, 228 und 8890
Vor dem Hintergrund einer nur geringen Wartezeitverkürzung, im Gegensatz zu den Nachteilen zur Verschlechterung der Koordinierung der „Grünen Welle“ wird daher aktuell von einer Änderung der Schaltung abgesehen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.