Fußgängerinnen und Fußgänger im Bezirk Bergedorf stärken - ergänzte Fassung
Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.9
Antrag der BAbg. Rüssau und Fraktion GRÜNE Bergedorf
des BAbg. Tilsner und SPD-Fraktion
der BAbg Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion
der BAbg Froh, Emrich und CDU-Fraktion
der BAbg Gruber, Mirbach und Fraktion DIE LINKE
Fußgängerinnen und Fußgänger weisen in Hamburg einen Verkehrsanteil von 27 Prozent auf. Der Anteil derjenigen, die zu Fuß gehen, liegt damit deutlich über denen, die mit Bus, Bahn oder mit dem Fahrrad fahren. Außerdem ist Fußverkehr die Basismobilität in jeder Wegekette, die notwendig ist, um ein anderes Verkehrsmittel zu erreichen. Und schließlich ermöglicht eine gute Infrastruktur zum Zu-Fuß-Gehen ein selbstständiges Leben und die gesellschaftliche Teilhabe aller sozialen Gruppen ohne nennenswerte Investitionen in die eigene Mobilität oder in technische Lösungen.
Trotzdem wird dem Fußverkehr bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei geht es um den Pflegezustand der Gehwege sowie um Fragen, ob die Beleuchtung und z.B. die Breite ausreichend sind und ob Barrierefreiheit gegeben ist. Durch Mitglieder des Seniorenbeirats, der Behindertengemeinschaft und durch zahlreiche Bürger wird immer wieder darauf hingewiesen, dass an den Gehwegen und in Fußgängerzonen im Bezirk seit Jahren Stolperfallen bestehen, dass die Nutzbarkeit durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt ist und dass nach wie vor Verkehrsanlagen an vielen Stellen nicht barrierefrei gestaltet sind. Diese Probleme können aber wegen unzureichender personeller und finanzieller Ressourcen nicht immer beseitigt werden. Teilweise werden dann Hinweisschilder aufgestellt, die auf die Sicherheitsmängel hinweisen, aber auch die sind zum Teil aus Altersgründen nicht mehr erkennbar.
Es ist aus Sicht der Antragsteller nicht weiter hinnehmbar, dass die Interessen der Fußgänger nicht ausreichend berücksichtigt werden können.
Zwar ist mit dem Melde-Michel ein Instrument geschaffen worden, mithilfe dessen Schäden online gemeldet werden können. Allerdings fehlen teilweise Kategorien, um gehwegbezogene Probleme zu benennen, und müsste etwa die Kategorie „Eingeschränkte Gehwegbreite“ ergänzt werden. Desweiteren ist das Instrument nach wie vor nur einem kleinen Teil der Bürgerinnen und Bürger bekannt, es müsste also aktiv dafür geworben werden. Schließlich aber bleibt der Melde-Michel immer auf ein aktives Tun seitens der Meldenden angewiesen, weshalb er als alleinige Informationsquelle nicht ausreicht.
Um den Ansprüchen der Fußgängerinnen und Fußgänger besser gerecht zu werden, gibt es schon Städte und Kommunen, die eine oder einen Fußverkehrsbeauftragte/n eingestellt haben. Der erste hauptamtliche Fußverkehrsbeauftragte trat in Leipzig seinen Dienst an. Aber auch in Hamburg-Mitte existiert seit 2020 diese Stelle. Sie übernimmt die Rolle eines Anwalts für den Fußverkehr innerhalb der Verwaltung wie auch eine Scharnierfunktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Administration. Auch in Bergedorf sollte jemand die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger vertreten, um diese Gruppe angemessen an Verkehrsentwicklungen zu beteiligen.
Die Bezirksamtsleiterin möge veranlassen bzw. sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen,
1. dass im Bezirksamt die Position einer/eines Fußverkehrsbeaurftagten geschaffen und besetzt wird, der/die unter anderem folgende Aufgaben wahrnimmt:
2. dass der Melde-Michel um fußverkehrsspezifische Kategorien erweitert wird;
3. dass im Rahmen der Straßenzustandserfassung in Zukunft auch die Nebenflächen regelmäßig systematisch erfasst werden;
4. dass ermittelt wird, in welchem Umfang Mittel zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr für den Bezirk zur Verfügung stehen und auf welche Weise diese genutzt werden könnten;
5. dass im Fachausschuss für Verkehr- und Inneres zeitnah über die Ergebnisse berichtet wird.
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