Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2019
Das Wohnungsbauprogramm 2018 (Kapitel 6) wurde am 25.01.2018 von der Bezirksversammlung beschlossen (siehe Drucksache Nr. 1481.01). Auch für das Jahr 2019 wird ausschließlich das Kapitel 6 zu den Flächenpotenzialen fortgeschrieben. Zur vorbereitenden Erarbeitung einer Empfehlung an den Stadtentwicklungsausschuss über die neu aufzunehmenden Wohnungsbauflächen hat am 22.06.2018 ein Arbeitskreis mit der Politik stattgefunden. Es wurden folgende Empfehlungen für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.07.2018 formuliert:
Der Arbeitskreis spricht sich dafür aus, dass die Fläche als Potenzial (Kategorie A) in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen werden soll.
Der Arbeitskreis spricht sich einvernehmlich dafür aus, dass die Fläche als Potenzial (Kategorie A) in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen werden soll. Aufgrund der Ausweisung als Gewerbegebiet ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Der Arbeitskreis spricht sich einvernehmlich dafür aus, dass die Fläche als Potenzial (Kategorie B) in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen werden soll. Es ist zu prüfen, ob die Fläche nicht mehr für eine Kita-Nutzung (entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan) benötigt wird.
Zusammenfassung
Als neu in das Wohnungsbauprogramm aufzunehmende Flächen werden vorgeschlagen:
Zeitlicher Ablauf
Das Bezirksamt empfiehlt folgenden Zeitplan:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Aufnahme der drei vorgeschlagenen Wohnbauflächen in den Entwurf des Kapitels 6 des Wohnungsbauprogramms zu.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.