Die Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2018 beinhaltet die Aktualisierung und Ergänzung des Kapitels 6 "Flächenpotenziale" (siehe Anlage, Hinweis: Änderungen sind im Änderungsmodus hervorgehoben).
Nach Beratung im Arbeitskreis am 30.06.2017 und Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.07.2017 wurden folgende Wohnungsbauflächen in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms aufgenommen:
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Bergedorf, Dusiplatz / Weidenbaumsweg (Kategorie A)
- Bergedorf, Wentorfer Straße 3-5 (Kategorie A)
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Billwerder, Oberbillwerder (Kategorie A)
Hinweis: die Kategorie wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 05.07.2017 nicht abschließend festgelegt. Die Verwaltung empfiehlt Kategorie A, weil die Kriterien aufgrund bereits begonnener planerischer Aktivitäten für eine Prüffläche (B) oder eine langfristige Flächenentwicklung (C) nicht zutreffen.
Seit der Befassung des Arbeitskreises am 30.06.2017 haben sich noch folgende Änderungen ergeben:
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Schulbau Hamburg hat darauf hingewiesen, dass die Fläche "Von-Haeften-Straße" nach Abbau der Pavillons auch für den Wohnungsbau zur Verfügung steht. Der Bebauungsplan Allermöhe 25 / Billwerder 21 / Bergedorf 87 weist für diesen Bereich Reines Wohngebiet aus. Die Fläche wurde daher in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms (Kategorie A) aufgenommen.
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Desweiteren ist mittlerweile gesichert, dass die Fläche "An der Twiete" mit Beendigung der Baumaßnahmen an der Stadtteilschule und des Gymnasiums Lohbrügge für den Wohnungsbau zur Verfügung steht,, so dass kein Prüfbedarf mehr besteht und die Fläche in die A-Kategorie (A 1_9) verschoben wurde.
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Die beiden Flächen " Billwerder Straße" und "An der Twiete" sind für eine Bebauung durch die SAGA im Rahmen des 8 €-Wohnungsbaus vorgesehen. Diese Information wurde im Steckbrief unter "Zielgruppe / öffentlich geförderter Wohnungsbau" wie folgt ergänzt:
Billwerder Straße: "abhängig von der Bebauungsform, überwiegend Familien, 8 €-Wohnungsbau mit 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau";
An der Twiete: "gemischte Bevölkerungsgruppe, überwiegend Familien und seniorengerechtes Wohnen, 8 €-Wohnungsbau mit 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau".
Zeitlicher Ablauf
Das Bezirksamt empfiehlt folgenden Zeitplan und Beteiligungsschritte der politischen Gremien und Träger öffentlicher Belange (TÖB):
- Stadtentwicklungsausschuss 06.09.2017: Zustimmung zum überabeiteten Kapitel 6 des Wohnungsbauprogramms und Beschlussfassung der TÖB-Beteiligung
- TÖB Beteiligung: 18.09. - 13.10.2017
- Stadtentwicklungsausschuss 06.12.2017: Kenntnisnahme der geäußerten Anregungen der TÖB‘s sowie die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung, Zustimmung zum Entwurf des Kapitels 6 des Wohnungsbauprogramms
- Bezirksversammlung 21.12.2016: Beschlussfassung