Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2018 - Abstimmung mit den Bezirksämtern und -versammlungen
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2018, Fortschreibung Wegereinigungsverzeichnis 2018 betr. Tunnelreinigung im Bahnhof Nettelnburg, Drucksache 20-1510, wie folgt Stellung:
„Gem. § 3 der Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung) ist die Behörde für Umwelt und Energie ermächtigt, das Verzeichnis im Einvernehmen mit den Bezirksversammlungen der jeweils zuständigen Bezirksämter fortzuschreiben.
Die in Rede stehende Fläche wurde am 8. November 1985 als öffentliche Wegefläche gewidmet, somit ist hier grundsätzlich gem. § 28 Absatz 1 des Hamburgischen Wegegesetzes die Stadtreinigung Hamburg (Stadtreinigung) für die Wegereinigung zuständig. Sofern hier Leistungen beauftragt werden sollen, die über die Regelreinigung hinausgehen, sind diese als betriebliche Unterhaltungsleistungen einzustufen und aus der betrieblichen Rahmenzuweisung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zu finanzieren. Die Mittel der Rahmenzuweisung werden vom zuständigen Bezirksamt nach eigener Prioritätensetzung verwendet.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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