20-1094

Förderung kultureller stadtteilbezogener Integrations- und Kooperationsprojekte im Bezirk Bergedorf

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Zur Unterstützung von Integrationsprojekten hat die Hamburgische Bürgerschaft mit der Drs. 21/5237 vom 12.07.2016 den Hamburger Integrationsfonds beschlossen. Mit Drs. 21/6473 vom 26.10.2016 hat sie ihren Handlungsansatz für den Bereich kulturelle Teilhabe konkretisiert und festgelegt, dass von den Mitteln dieses Fonds 400.000 € zweckgebunden zur Förderung von kulturellen stadtteilbezogenen Integrations- und Kooperationsprojekten einzusetzen sind.

 

Dem Bezirksamt Bergedorf stehen jetzt die einmaligen Fördermittel in Höhe von 57.142 € zur Vergabe zur Verfügung.

Mit Datum vom 09.12.2016 hat die Kulturbehörde mit einer Richtlinie, neben den Verfahrensvorgaben, die folgenden Förderziele vorgegebenen:

  • Entwicklung von Angeboten kultureller Teilhabe für Geflüchtete
  • Partizipation auch ohne Sprachbarrieren
  • Bezug auf Einrichtungen und Akteure der Stadtteilkultur und Einrichtungen und Akteure der Kinder- und Jugendkultur
  • Stärkung nachbarschaftlicher Bezüge zu Flüchtlingsunterkünften
  • Impulse zum Aufbau nachhaltiger Strukturen

Auf Basis der Richtlinie schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren zur Vergabe der Mittel vor:

  • Bis zum Ende Februar 2017 wird ein öffentliches Bewerbungsverfahren ausgeschrieben.
  • Nach Einreichung der Projektbeschreibungen erfolgt Ende März 2017 die Sitzung einer noch zu benennenden Jury bestehend aus acht Mitgliedern aus Politik (4) und Verwaltung (4). Diese entscheidet über die zu rdernden Projekte. Nach Durchführung des Verfahrens wird im Kulturausschuss über die Ergebnisse berichtet.

 

 

 

rderkriterien:

  • Das Projekt ist im Bezirk Bergedorf durchzuführen.
  • Besondere Berücksichtigung von Projekten, die in der näheren Umgebung zu Fchtlingsunterkünften stattfinden.
  • Es können nur Projekte durch Einrichtungen und Akteuren der Stadtteilkultur oder der Kinder- und Jugendkultur bzw. in Zusammenarbeit mit diesen eingereicht werden.
  • Pro Projekt können bis zu 10.000 € beantragt werden. In begründeten Einzelfällen sind Abweichungen durch Beschluss der Jury möglich.
  • Einreichung einer kurzen (max. 2 Din A 4-Seiten) Projektbeschreibung inkl. Angabe der zu erreichenden Ziele, sowie des Realisierungszeitraums und einer Kosten- und Finanzierungsplanung.
  • Es ist möglich Honorar- sowie andere Sachkosten abzurechen.
  • Aus den Fördermitteln können keine Baumaßnahmen oder zusätzliche neue Stellen gerdert werden.
  • Die geförderten Projekte sollen ihre Projektarbeit im Web-Portal „Willkommenskultur Hamburg“ (www.willkommenskultur-hamburg.de/) veröffentlichen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Kulturausschuss stimmt dem beschriebenen Verfahren zu und benennt Vertreter für die Jury.

 

Anhänge

 

keine