21-1121.01

Förderung des Leseclub-Angebots des Kinderkulturhauses Lohbrügge

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27.01.2022
Sachverhalt

 

 Drs. 21-1121

 Beschluss:

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bezirksamtsleiterin auf

1.  sich bei der Behörde für Kultur und Medien, speziell dem Referat für Bibliotheken dafür einzusetzen, dass der Ausbau der Leseförderung durch Leseclubs im Kiku finanziell abgesichert wird;

2.  sich bei den Hamburger Bücherhallen dafür einzusetzen, dass im Sinne einer Kompensation für den Umzug der HÖB in das Körberhaus das Kiku mit notwendigen Materialien unterstützt wird, um die Leseförderung zu stärken;

3.  sich darüber hinaus bei der Behörde für Kultur und Medien dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Haushaltsvoranmeldungen das KIKU als Zuwendungsempfänger in die Rahmenzuweisung für Stadtteilkultur aufgenommen wird;

4.  dem Kulturausschuss über das Ergebnis der Bemühungen zu berichten.

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf unter Berücksichtigung von Auskünften der selbständigen Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB) wie folgt Stellung:

 

Die Bibliotheksversorgung für Bergedorf erfolgt durch die Bücherhalle Bergedorf der HÖB. Diese wird voraussichtlich im Herbst 2022 von ihrem bisherigen provisorischen Standort in der Alten Holstenstraße 18 in das neue CommunityCenter Körberhaus (Holzhude 1) umziehen. Die neue Bücherhalle im Erdgeschoss wird bedarfsgerecht gebaut und in der Fläche auf mehr als 700 qm erweitert. In hochwertiger Gestaltung erwartet die Besucher neben einem deutlich erhöhten Medienangebot eine attraktive Aufenthaltsqualität mit Leselounge, Arbeitsplätzen, einem Gruppenraum sowie einen Kinderbereich. Durch moderne Open-Library-Technik werden auch die Öffnungszeiten deutlich erweitert werden können.

Zur Stärkung des Leseförderungsangebotes für Kinder und Familien in Lohbrügge hat die BKM frühzeitig Gespräche mit der HÖB, dem Kinderkulturhaus Lohbrügge (KIKU) des Kulturzentrums LOLA und dem Bezirksamt Bergedorf aufgenommen. Das KIKU betreibt in seinen Räumen am Lohbrügger Markt und damit in der Nähe der bisherigen Bücherhalle bereits seit 2014 einen Leseclub, der mit Hilfe einer Förderung der Stiftung Lesen aus dem Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gegründet wurde. Er nutzt einen eigenen Bibliotheksraum sowie weitere Flächen des KIKU. Hier gibt es vormittags ein Literacy-Programm für Kita- und Vorschulkinder, nachmittags freie Angebote für Kinder zwischen vier und 13 Jahren, die von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut werden. Mit diesen Maßnahmen erreicht das KIKU vor allem Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien und fördert deren Spracherwerb in der Zweitsprache Deutsch. Der Leseclub finanziert sich vor allem aus Projektförderungen und Preisgeldern.

Dieses Angebot soll nun gesichert, verstetigt und erweitert werden. Hierzu hat das KIKU im September 2021 einen Konzeptentwurf inkl. Finanzierungsübersicht vorgelegt. Der Schwerpunkt des Angebots liegt weiterhin auf dem niedrigschwelligen, soziokulturell ausgelegten Lese- und Sprachförderungsangebot, welches verstetigt und durch einen geeigneten Medienbestand ergänzt werden soll, der zukünftig auch ausgeliehen werden kann.

Aufgrund erhöhter Kosten für Personal, Sachmittel und Programm weist das Konzept einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 20.000 € für 2022 aus, für den Zuwendungsanträge an die BKM und das Bezirksamt Bergedorf vorbereitet werden.

 

Zu 1. Finanzielle Unterstützung durch die BKM

Die Behörde für Kultur und Medien hat in Aussicht gestellt, den Leseclub des KIKU ab 2022 mit bis zu 10.000 € p.a. aus Mitteln der institutionellen Leseförderung unterstützen, sofern die Bezirksversammlung Bergedorf die Kofinanzierung in entsprechender Höhe über den Quartierfonds gewährleistet.

 

Zu 2. Kooperation mit der HÖB

Es ist Bestandteil des Konzepts, dass die Kooperation zwischen dem Leseclub KIKU und der Bücherhalle Bergedorf intensiviert wird. Hierzu steht die HÖB bereits im Gespräch mit dem KIKU. Die HÖB hat zugesagt, das KIKU bei der Erweiterung des Medienbestands und des Leihbetriebs zu beraten und auch Medien zur Verfügung zu stellen; dies betrifft insbesondere mehrsprachige Bilderbücher. Außerdem sind regelmäßige Besuche des Leseclubs in der Bücherhalle Bergedorf vorgesehen. Von besonderem Interesse können hier Veranstaltungsformate der Bücherhallen in den Bereichen Leseförderung und MINT sein, die sowohl in der Bücherhalle als auch im KIKU stattfinden können.

 

Zu 3. Aufnahme des KIKU in die Rahmenzuweisung für Stadtteilkultur

Die Globalrichtlinie Stadtteilkultur regelt die Förderung der Stadtteilkultur durch die Bezirksämter im Rahmen des Zuwendungsrechts. Eine Aufnahme in die entsprechende Rahmenzuweisung müsste demnach durch den Bezirk Bergedorf und die dortige Bezirksversammlung umgesetzt werden. Der BKM müsste dies zur Stellungnahme zugeleitet werden. Nach der Globalrichtlinie können auf Grundlage eines Zielbildes Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Projekte der Stadtteilkultur gefördert werden (weitergehende Kriterien s. dort unter 4.1.). Neue Förderspielräume ergeben sich aktuell nur durch die seit 2019 im Haushaltsplan verankerte jährliche Steigerung der Rahmenzuweisung um 1,5 % sowie weitere 100.000 Euro zum Ausgleich von Tarifsteigerungen im laufenden Doppelhaushalt. Die Verteilung der Mittel aus der Rahmenzuweisung auf die sieben Bezirke erfolgt im Übrigen nach einem zwischen den Bezirken und der BKM abgestimmten Schlüssel.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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