20-1068

Förderung der ländlichen Räume

Mitteilung

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf hatte die BWVI zu seiner Sitzung am 15.11.2016 eingeladen, um das Thema „rderung der ländlichen Räume“ vorzustellen.

 

Neben den Fragen zu der konkreten Fördermöglichkeit gem. der ILE-Richtlinie wurde die folgende Frage formuliert:

 

Was ist von den im Agrarförderprogramm ursprünglich geplanten Mitteln bisher bereits abgeflossen?“

 

Die BWVI beantwortet die Frage wie folgt:

 

Das Agrarpolitische Konzept, welches im April 2014 vom Senat beschlossen wurde, bildet die Grundlage für die Agrarförderung in Hamburg. Inhaltlich sind verschiedene Themenschwerpunkte wie auch Förderziele erfasst.

 

Verschiedene Projekte konnten bereits erfolgreich umgesetzt oder auf den Weg gebracht werden. Folgende sind hier exemplarisch zu benennen:

 

  • Projektentwicklung Bio-Stadt
  • Nachhaltigkeitsstrategie Gartenbau
  • Verschiedene Formen der Absatzförderung wie der länderübergreifenden Regionalinitiative „Aus der Region r die Region“
  • Angewandte Forschung am für den Pflanzenschutz zuständigen Kompetenz- und Beratungszentrum für Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof
  • kompetente Beratung und ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot der Landwirtschaftskammer Hamburg
  • Exzellenzberatung im Rahmen des Projektes „Modellbetriebe - Umstellung auf Bio-Obst
  • Energieeffizienz im Unterglasanbau
  • Forschungsprojekt UVA basiertes Grünlandmonitoring („Drohnenprojekt“)

 

Darüber hinaus werden verschiedene konkrete Agrarförderprogramme angeboten. Im Rahmen der SDrs. 2015/202 wurde der finanzielle Umfang der einzelnen Förderprogramme festgelegt. Die Mittelausstattung erfolgt durch Landes- und Bundesmittel (in Form der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes).

 

  • r die einzelbetrieblichen investiven Maßnahmen (AFP) wurden in 2015 990 Tsd. EUR geplant, 614 Tsd. EUR sind abgeflossen. Im Jahr 2016 wurden weniger Anträge gestellt (die in Summe auch ein geringeres finanzielles Volumen umfassten) bzw. wurden nach Beendigung der Baumaßnahmen die Verwendungsnachweise noch nicht eingereicht, so dass in 2016 bislang erst 137 Tsd. Euro ausgezahlt wurden.
  • r die sogenannten markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL-Maßnahmen, hierunter fallen z.B. sämtliche Agrarumweltmaßnahmen) wurden ab 2015 500 Tsd. EUR jährlich geplant. In 2015 konnten sind Auszahlungen aufgrund von „alten“ ELER-Bewilligungen geleistet worden (519 Tsd. EUR). In 2016 wurden aufgrund der bis dato nicht vorhandenen EU-Genehmigungen der entsprechenden Richtlinien keine Auszahlungen geleistet. Die Verträge werden nun nach Genehmigung durch die Europäische Kommission nach und nach mit den Antragstellern (Landwirten) geschlossen, damit dann schnellstmöglich die Auszahlungen erfolgen können.
  • Von den für 2015 für den Vertragsnaturschutz geplanten 550 Tsd. EUR wurden 552 EUR ausgezahlt. Für neue Bewilligungen durften ebenfalls aufgrund der laufenden Notifizierungsverfahren in 2016 keine Auszahlungen geleistet werden, so dass bisher nur 155 Tsd. EUR abgeflossen sind.
  • r den Themenbereich der ndlichen Entwicklung sind jährlich jeweils 350 Tsd. EUR geplant. Im Jahr 2015 konnten aus der alten ELER-Förderung noch 307 Tsd. EUR abfließen (sog. LEADER-Projekte).
  • r Maßnahmen der Wasserwirtschaft wurden ab 2015 2.050 Tsd. EUR geplant. In 2015 konnten davon 1.610 Tsd. EUR abfließen. Für 2016 konnten noch keine Mittel ausgezahlt werden, denn aufgrund fehlender vollziehbarer Planfeststellungsbeschlüsse ist die Umsetzbarkeit von Maßnahmen des Süderelbefonds noch nicht gegeben.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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