21-1904

Finanzierung der Bürgerhäuser 2024

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.11.2023
Ö 12.2
Sachverhalt

Zur Finanzierung der Bürgerhäuser stehen dem Bezirksamt Bergedorf Mittel aus dem Einzelplan sowie Erlöse aus der Vermietung der Einrichtungen zur Verfügung. Diese Mittel reichen nicht aus, einen Betrieb der Einrichtungen, sodass eine ergänzende Förderung aus dem Quartiersfonds erforderlich ist.

 

Die Verwaltung schlägt eine Förderung in folgendem Umfang vor:

 

rgerhaus

Personalkosten

Miete

Bewirtschaftung

Ko-Finanzierung MGH*

Eigenmittel

Zuwendung 2024 insgesamt

Haus brügge

251.019,48 €

-  

159.382,19 €

10.000,00 €

206.500,00 €

213.901,67 €

KulturA

230.969,63 €

198.360,00 €

116.950,92 €

-  

169.928,76 €

376.351,79 €

rgerhaus Allermöhe

141.460,85

8.000,00 €

81.780,00 €

-  

61.850,00 €

169.390,85 €

Westibül

84.693,06 €

32.500,00 €

93.000,00 €

-  

24.000,00 €

186.193,06 €

P5

-  

-  

51.000,00 €

-  

22.800,00 €

28.200,00 €

Gesamt

708.143,02 €

238.860,00 €

502.113,11 €

10.000,00 €

485.078,76 €

974.037,37 €

 

* Die Ko-Finanzierung MGH ist Bestandteil der Gesamtzuwendung und keine gesonderte Förderung, die on top gewährt wird.                                                                                                 

rderung Bürgerhäuser insgesamt

            974.037,37 €

abzgl. Haushaltsansatz

            352.000,00 €

abzgl. Sollzugang Miete KulturA

            198.360,00 €

Benötigte Mittel QF

            423.677,37 €

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der Vorlage der Bezirksverwaltung zu

 

Anhänge

keine