21-1176

Finanzierung der Bürgerhäuser 2022

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.11.2021
Ö 10.2
Sachverhalt

 

Jedes Bürgerhaus erhält die Mittel für die Finanzierung einer Personalstelle, die Mittel für die anfallenden Mieten und die Mittel für die Bewirtschaftung, vgl. hierzu Drs. XIX-1508.3.

 

Die im Ansatz des Einzelplans 1.7 für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Umsetzung dieses Beschlusses zu ermöglichen. Um den Betrieb der Einrichtungen weiterhin zu ermöglichen, sind zusätzliche Mittel aus dem Quartiersfonds erforderlich.

 

Der Doppelhaushalt 2021/2022 wurde im Juni 2021 durch die Bürgerschaft beschlossen und sieht einen Ansatz in Höhe von 310.000,00 € vor.

 

Für die Förderung der Bürgerhäuser schlägt die Verwaltung folgende Verteilung der Mittel vor:

 

 

rgerhaus

Personalkosten

Mietkosten

Bewirtschaftung

Ko-Finanzierung MGH*

Zuwendung 2021 insgesamt

Haus brügge

77.880,00 €

-  

50.000,00 €

10.000,00 €

 137.880,00 €

KulturA

77.880,00 €

144.990,00 €

63.000,00 €

-  

 285.870,00 €

rgerhaus Allermöhe

77.880,00 €

8.000,00 €

79.000,00 €

-  

 164.880,00 €

Westibül

77.880,00 € 

32.500,00 €

74.100,00 €

-  

 184.480,00 €

P5

-  

-  

28.200,00 €

-  

 28.200,00 €

Gesamt

311.520,00 €

185.490,00 €

294.300,00 €

10.000,00 €

801.310,00 €


rderung Bürgerhäuser insgesamt

801.310,00 €

abzgl. Haushaltsansatz

310.00,00 €

abzgl. Sollzugang Miete KulturA

144.990,00 €

Benötigte Mittel QF

346.320,00 €

 

* Die Ko-Finanzierung MGH ist Bestandteil der Gesamtzuwendung und keine gesonderte Förderung, die on top gewährt wird.             

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Förderung der Bürgerhäuser im bezifferten Umfang zu.

 

Anhänge

 

Keine.