20-1828

Finanzierung der Bürgerhäuser 2019 - beschlossene Fassung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Jedes Bürgerhaus erhält die Mittel für die Finanzierung einer Personalstelle, die Mittel für die anfallenden Mieten und die Mittel für die Bewirtschaftung. Vgl. hierzu Drs. XIX-1508.3.

 

Die im Ansatz des Einzelplans 1.7 für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Umsetzung dieses Beschlusses zu realisieren. Um den Betrieb der Einrichtungen weiterhin zu ermöglichen, sind zusätzliche Mittel aus dem Quartiersfonds erforderlich.

 

Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses beträgt der Ansatz für die Bürgerhäuser für 2019 voraussichtlich 271.703 €.

 

Für die Förderung der Bürgerhäuser schlägt die Verwaltung folgende Verteilung der Mittel vor:

 

Bürgerhaus

Personalkosten

Mietkosten

Bewirtschaftung

Ko-Finanzierung MGH

Zuwendung insgesamt

Haus brügge

67.375,00 €

-

39.985,00 €

10.000 €

117.360,00 €

KulturA

67.375,00 €

-

52.030,00 €

-

119.405,00 €

BH Allermöhe

67.375,00 €

11.700,00 €

64.666,00 €

-

143.741,00 €

Westibül

67.375,00 €

32.500,00 €

64.250,00 €

-

164.125,00 €

P5

-

15.800,00 €

11.945,00 €

-

 27.745,00 €

Kulturheim Billwerder

-

-

22.000,00 €

-

22.000,00 €

Summe

269.500,00 €

60.000,00 €

254.876,00 €

10.000 €

594.376,00 €

 


 

Die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme setzt sich wie folgt zusammen:

 

Haushaltsansatz im Einzelplan 1.7 des Bezirksamtes

271.703,00 €

Sollzugang aus Einnahmen

  30.873,00 €

Quartiersfonds:

250.000,00 Aufstockung, 10.000,00 € Ko-Fi MGH brügge, 16.000,00 Kulturheim Billwerder, 15.800,00 € Mietkosten P5

291.800,00 €

Summe

594.376,00 €

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf stimmt der Vorlage der Bezirksverwaltung zu.

 

 

Anhänge

 

Keine.