Finanzierung der Bürgerhäuser 2017 -Geänderte Fassung-
Mit der Drs. XIX-1508.3 wurde durch die Bezirksversammlung Bergedorf beschlossen, den institutionell geförderten Bergedorfer Bürgerhäusern Mittel zur Finanzierung einer Personalstelle, für anfallende Mieten sowie für Betriebsausgaben zur Verfügung zu stellen.
Da die zu diesem Zweck im Ansatz des Einzelplanes 1.7 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 239.000 € nicht ausreichend waren, wurden durch die Bezirksversammlung in den letzten Jahren zusätzliche Mittel aus dem Quartiers- sowie Förderfonds zur Verfügung gestellt. Kostensteigerungen bei den Personal- und Betriebsausgaben fanden hierbei keine Berücksichtigung.
Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses wird der Ansatz für die Bürgerhäuser ab dem Jahr 2017 um voraus-sichtlich 23.900 € auf dann 262.900 € erhöht.
In Absprache mit Vertretern der Bezirksversammlung sollen für das Jahr 2017 die Mittel für die Personal- sowie Betriebsausgaben gegenüber 2016 um 10% angehoben werden. Darüber hinaus sollen den Einrichtungen für das Jahr 2017 zusätzliche Mittel für den Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Die im Ansatz des Einzelplanes 1.7 nach der Erhöhung zur Verfügung stehenden Mittel werden dafür nicht ausreichen, es müssen weiterhin zusätzliche Mittel aus dem Quartiers- sowie Förderfonds bereitgestellt werden.
Auf dieser Basis schlägt die Verwaltung für das Jahr 2017 die nachstehende Verteilung der Mittel für die Bürgerhäuser vor.
* 47.444 € werden benötigt, um 10% Erhöhung abzudecken, der Rest von 42.556 € wird zu gleichen Teilen an die institutionell geförderten Einrichtungen verteilt. |
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Der Hauptausschuss stimmt der vorgeschlagenen Mittelverteilung zur Finanzierung der Bürgerhäuser zu.
Keine.