Feste in Bergedorf
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt unter Beteiligung von Hamburg Wasser zu Punkt 1 des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 27.04.2017, Drucksache 20-1179, wie folgt Stellung:
„Im Jahr 2015 sind bundesweit Fälle bekannt geworden, bei denen Krankheitserreger in fabrikneuen Wasserzählern festgestellt worden waren. Dies hat Hamburg Wasser zum Anlass genommen, das Verfahren zur Desinfektion und Beprobung von Hydranten und Standrohren, die zur Trinkwasserabgabe leihweise genutzt werden, zu überarbeiten und zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Standrohre und genutzte Hydranten hygienisch einwandfrei sind und für die Abgabe von Trinkwasser gemäß den geltenden Vorgaben der Trinkwasserverordnung (Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist) genutzt werden können. Dieses überarbeitete Verfahren dient dem Schutz der Kunden von Hamburg Wasser und dem der Besucherinnen und Besucher von Festen und Veranstaltungen.
Die Miete der zur Trinkwasserabgabe geeigneten Standrohre und die Preise für die technische und hygienische Überprüfung der verwendeten Hydranten für den Personal- und den Materialeinsatz sind auf Vollkostenbasis ohne Gewinnaufschlag kalkuliert und decken damit lediglich die Hamburg Wasser entstehenden Kosten. Die Preise finden sich auf der Website von Hamburg Wasser unter https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/service/standrohre und gelten für alle Kunden, ob Privatkunden, professionelle Veranstalter oder öffentliche Einrichtungen und Institutionen der Stadt Hamburg, gleichermaßen.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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