20-1002.1

Fehlender Blindenleitstreifen Alte Holstenstraße / Weidenbaumsweg / Ernst-Mantius-Straße

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler – Fraktion DIE LINKE

 

Der Bezirksamtsleiter teilte auf die mündliche Frage nach dem Blindenleitstreifen an der neuen Kreuzung Alte Holstenstraße/Weidenbaumsweg/Ernst-Mantius-Straße in der Bezirksversammlung am 29. September mit, diese seien nicht vergessen worden, sondern werden noch eingebaut, sobald die notwendigen Steine lieferbar sind.

 

 

Erläuternd und vor der Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird darauf hingewiesen, dass der Einbau der Blindenleitstreifen entsprechend der termin- und Maßnahmenplanung erfolgen sollte, sobald die entsprechenden Flächen abschließend hergestellt sind. Insoweit ist der Einbau nicht "vergessen" worden.

Richtig ist jedoch, dass der so vorgesehene Einbau der Blindenleitstreifen in einem Arbeitsdurchgang erfolgen sollte und es daher erforderlich war, die abgeschlossene Gesamtlieferung der für den gesamten Verlauf erforderlichen Materialmenge "abzuwarten". So wurde im Sinne einer guten sachgerechten und Bauablaufrealisierung verfahren. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen im Einzelnen wie folgt beantwortet:

 

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Wer war für die Bestellung der Steine für die Blindenleitstreifen zuständig?

 

Der Auftragnehmer.

 

 

 

 

 

  1. Wann erfolgte die Bestellung und war dies erfahrungsgemäß rechtzeitig?

 

Nach Auftragsvergabe Mitte des Jahres und ja – die Bestellung erfolgte nach Ansicht des Bezirksamts rechtzeitig.

 

 

  1. Wann wurde klar, dass die Steine nicht rechtzeitig geliefert werden können?

 

Entfällt.

 

 

  1. Hätte es eine Alternative (z.B. eine andere Firma) gegeben, die diese Steine liefern könnte?

 

Entfällt.

 

 

  1. Welche Mehrkosten entstehen durch das verspätete Verlegen der Blindenleitstreifen in dem schon jetzt fertiggestellten Teilen der Straßen?

 

Keine.

 

  1. Wer muss für diese Mehrkosten aufkommen?

 

Entfällt.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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