Erweiterungsflächen für das Haus brügge sichern
Letzte Beratung: 26.11.2020 Hauptausschuss Ö 9.2
Das Haus Brügge leistet als Bürgerhaus bzw. Mehrgenerationenhaus einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, weil dort tägliche und regelmäßige Veranstaltungen stattfinden. Neben Kultur- und Freizeitangeboten werden beispielsweise auch Sprach- und Beratungsangebote sehr gut angenommen. Darüber hinaus nutzen viele Institutionen die Räumlichkeiten, beispielsweise die Alevitische Gemeinde oder der Lohbrügger Stadtteilverein.
Da das Haus Brügge bereits heute sehr gut angenommen wird, der Stadtteil Lohbrügge aber weiter kräftig wächst, muss man sich langfristig Gedanken über eine mögliche Erweiterung des Hauses machen. Hinzu kommt, dass die Alevitische Gemeinde gern eigene Räumlichkeiten am Standort hätte, was durchaus nachvollziehbar ist. Eine verstärkte zukünftige Nachfrage ist also absehbar und es ist daher erforderlich, bereits jetzt mit der entsprechenden Prüfung und (planungsrechtlichen) Sicherung von notwendigen Flächen zu beginnen.
Aufgrund der guten Resonanz auf die Angebote des Haus Brügge ist zudem der Parkplatz hinter dem Haus bereits jetzt viel zu klein. Die wenigen Stellplätze reichen bei weitem nicht aus, zumal viele ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen gerne ins Haus Brügge fahren. Auch die öffentlichen Parkplätze in der näheren Umgebung sind begrenzt. Da eine Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes mit den Erweiterungsplänen der anliegenden Schulen kollidiert, sollte hier eine gemeinsame Lösung mit Schulbau Hamburg angestrebt werden. Dies erscheint vor dem Hintergrund der ohnehin anstehenden Bautätigkeiten durchaus möglich.
Mit Drs. 20-2005.1 wurde die Verwaltung gebeten,
zu 1.:
Aus Sicht der Betreiber sowie der Nutzer besteht der Bedarf an zwei weiteren Büros, einem weiteren Gruppenraum sowie an zusätzlicher Lagerflächen.
zu 2.:
Nach Einschätzung der Verwaltung bestehen unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslagen keine wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten für eine Erweiterung.
zu 3.:
Eine öffentliche Nutzung der künftigen Parkflächen ist grundsätzlich vorgesehen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
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