20-1261

Erstaufnahme Osterrade

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Die Erstaufnahme (EA) Osterade im Bezirk Bergedorf ist geschlossen worden. In diesem Zusammenhang sind über 70 Flüchtlingen, die allesamt seit 18 Monaten dort lebten, also seit 12 Monaten überresident sind, in eine erneute Rahlstedter Erstaufnahme transferiert worden.

 

Diese Menschen lebten seit 18 Monaten zu einem großen Teil gemeinsam in einem Mehrzwecksaal in der EA Osterode. Sie bauten hier Kontakte zu Nachbarn auf, ihre Kinder gingen in den Kindergarten bzw. in die Schule. Sie hatten die Hoffnung, im Bezirk Bergedorf über kurz oder lang in eine vernünftige Unterkunft zu kommen und sich zu integrieren. Für die betroffenen Kinder bedeutet diese Umsiedlung die Notwendigkeit, sich in neuen Schulklassen bzw. Kitas zu integrieren.

 

 

Auf diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Auf welcher behördlichen Ebene ist von wem eine Entscheidung zur Verlegung dieser Menschen getroffen worden?
  2. Welche Gründe führten zu dieser Entscheidung?
  3. Warum war es nicht möglich, die Bewohner/innen in eine andere Unterkunft im Bezirk Bergedorf zu verlegen?
  4. Warum mussten Menschen, die bereits seit 18 Monaten in der EA lebten und damit überresident sind, in eine andere EA außerhalb des Bezirkes transferiert werden?
  5. Nach wie vor nimmt der Bezirk Bergedorf über Soll Flüchtlinge aus anderen Bezirken auf.  Warum wurden die vorhandenen Kapazitäten nicht genutzt, um diese gut 70 Menschen innerhalb Bergedorfs unterzubringen?
  6. Gab es politische Gremien, die mit dieser Entscheidung befasst waren? Wenn ja, welche Gremien waren das?
  7. Hatte die Entscheidung diese Flüchtlinge in eine anderer EA zu transferieren damit zu tun, dass diese Flüchtlinge einen ablehnenden Bescheid ihres Asylantrages erhalten haben?
  8. Aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan sollen Familien mit Kindern auf keinen Fall abgeschoben werden, bei Erwachsenen gilt dieses zurzeit auch. Warum wird diesen Menschen jetzt zugemutet, erneut in der EA zu leben und immer noch nicht in eine Folgeunterkunft leben zu dürfen?

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---