20-0738.1

Erhöhung der Sicherheit an Fußgängerüberwegen

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Roßborg, Springborn, Gündüz und SPD-Fraktion

 

Zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger an Fußgängerüberwegen ist eine gute Abmarkierung auf der Fahrbahn und ggf. eine entsprechende Beschilderung erforderlich. Die Sicherheit kann durch eine entsprechende Be- bzw. Ausleuchtung der Fußgängerüberwege erhöht werden, da dann auch die Autofahrer eine bessere Sicht auf die Fußgängerüberwege erlangen.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport, Polizeikommissariat 43, beantwortet das Auskunftsersuchen vom 23.02.2016 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Wie schätzt das Amt die Sicherheit der Fußgängerüberwege an der Kreuzung Lohbrügger Landstraße, Lohbrügger Weg und Lohbrügger Kirchstraße ein?
  2. Sieht das Amt Möglichkeiten, die Sicherheit für die Fußgänger an den genannten Überwegen zu erhöhen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Zu 1. und 2.:

 

Der Knoten Lohbrügger Kirchstraße / Lohbrügger Landstraße / Lohbrügger Weg ist baulich großflächig und aufgeweitet hergestellt. Er liegt in einer leichten Kurve. Die FGÜ und dort querende Fußgänger sind aber von den Fahrzeugführern rechtzeitig zu erkennen. Der Fußgängerverkehr wird im Knoten mittels vier rundherum installierten FGÜ über die jeweilige Fahrbahn geführt. Die Anordnung der FGÜ in dieser Art und Weise ist ungewöhnlich, gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), aber in Ausnahmefällen möglich.

 

Die Verkehrsunfalllage im Knoten war in den vergangenen Jahren grundsätzlich unauffällig. Erst seit der retrograden Auswertung der Jahre 2012 - 2014 im Mai 2015 wird dieser Knoten als Unfallhäufungsstelle (UHS) bewertet. Die Analyse des UHS ergab, dass es sich bei den Unfallursachen um eine Streulage ohne augenfällige Häufung bei einer bestimmten Unfallart oder bestimmten Verkehrsteilnehmern handelt. Gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit einer bestimmten Verkehrsteilnehmergruppe sind deshalb zurzeit weder notwendig

noch ersichtlich.

 

Die Unfallentwicklung 2015 relativierte dann auch die vorhergehende Auswertung, die UHS ist wieder unauffällig, steht aber weiter im Fokus der Straßenverkehrsbehörde des PK 43. Eine negative Auswirkung der ungewöhnlichen FGÜ-Anlage auf die Unfalllage, auch im Hinblick auf die FGÜ nutzenden Fußgänger, kann somit nicht belegt werden.

 

Das PK 43 würde eine Überplanung der Verkehrsführung im Rahmen einer Grundinstandsetzung des Knotens begrüßen.

 

 

 

Anzahl Unfälle mit Radfahrer- und / oder Fußgängerbeteiligung

(Unfallhäufungsstelle ab 4 Unfällen in 3 Jahren, betrifft nur HH

 

 

Radfahrer

Fußgänger

gesamt

2013

3

0

3

2014

1

1

2

2015

0

2

2

Gesamt

4

3

7

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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