21-0386.01

Erhöhung der Attraktivität der Buslinie 335 in Neuallermöhe

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 21-0386, wie folgt Stellung:

 

 

Der Bezirksamtsleiter prüft, ob es möglich und auch aus Sicht der VHH sinnvoll ist, dass die Buslinie 335

1. sowie die Linien 329 und 629 die vorhandene Haltestelle an der Einmündung Henriette-Herz-Garten zusätzlich bedienen (ggf. Umbenennung in Henriette-Herz-Garten oder Lily-Braun-Straße);

2. in Fahrrichtung Bergedorf eine Haltemöglichkeit am Hilda-Monte-Weg erhält;

3. in beiden Fahrrichtungen jeweils eine neue Haltestelle in Höhe des Fanny-Lewald-Rings Nr. 80 erhält.

4. Bei positivem Prüfungsergebnis veranlasst der Bezirksamtsleiter umgehend die notwendigen Maßnahmen.

 

 

Zu 1.:

Ein zusätzlicher Halt im nördlichen Abschnitt des Henriette-Herz-Rings wird grundsätzlich befür-wortet. Allerdings wird nach Erörterung mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) vorgeschlagen, eine neue Haltestelle zwischen der Einmündung Anita-Ree-Straße und der Fußwegkreuzung des Henriette-Herz-Gartens zu er-richten.

 

Die im Beschluss erwähnte Haltestelle in Höhe des Henriette-Herz-Gartens wurde aus Gründen der Schulwegsicherheit für den Schulbus zur Katholischen Schule errichtet. Der Abstand zur nächsten Haltestelle Rahel-Varnhagen-Weg ist mit 150 m relativ kurz. Eine weiter südlich gelegene Haltstelle würde in etwa in der Mitte zwischen den derzeit von der Linie 335 bedienten Halte-stellen liegen und hätte damit eine bessere Erschließungsfunktion. Zudem könnte diese so hergerichtet werden, dass sie von allen in diesem Straßenzug verkehrenden Linien in beiden Richtungen bedient werden könnte (Stadtbuslinien 234, 329, 335 und eine geplante Stadtbuslinie 134). Damit könnte sogar eine über die Anregungen der Bezirksversammlung hinausgehende Verbesserung des Busangebotes erzielt werden.

 

Voraussetzung hierfür ist die bauliche Herrichtung der Haltestelle durch das Bezirksamt Bergedorf als zuständigem Träger der Wegebaulast. Eine Bedienung der Haltestellen könnte im Anschluss an die Fertigstellung kurzfristig realisiert werden, frühestens jedoch zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2020.

 

 

Zu 2. und 3:

Die vorgeschlagenen Haltestellen werden für sinnvoll erachtet und könnten bereits zum Fahr-planwechsel im Dezember des Jahres 2020 bedient werden. Voraussetzung ist auch hier, dass vom Bezirksamt Bergedorf die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt werden kann.

 

Zu 4.:

Entfällt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

---