20-1010.01

Ergebnisse der Fahrradrundfahrt - Antworten des Bezirksamts

Mitteilung

Sachverhalt

 

Durch den vorliegenden Antrag Drs.Nr. 20-1010 vom 16.11.2016 ergingen folgende Aufträge an das Bezirksamt:

 

  1. Das Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 kmh muss in der Ernst-Mantius-Straße bis zur Einmündung Reetwerder verschoben werden.

 

Zu 1.: Das Schild ist inzwischen entsprechend versetzt worden.

 

  1. Die Radfahrer werden im Knotenbereich Alte-Holstenstraße / Vierlandenstraße / Kupferhof / Bergedorfer-Schloßstraße fälschlicherweise auf den linksliegenden Radweg geführt. Um hier die Situation eindeutiger zu machen, sollte in diesem Bereich der Bodenbelag entsprechend umgestaltet werden. Denkbar wäre, dort einenTeil des Kopfsteinpflasters zu entfernen (z.B. bis zur Rinne) und so die Radfahrer auf die rechte Seite der Vierlandstraße zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, hier eine Lösung zu entwickeln.

 

Zu 2.: Dem Bezirksamt stehen derzeit keine ausreichenden Personalkapazitäten zur Verfügung. Eine erneute und umfassendere Betrachtung der Radwegführung in der Fußgängerzone wird das Bezirksamt im vorwege der abschließenden Hoch- und anschließenden Tiefbauarbeiten in der Alten Holstenstraße in 2018/2019 durchführen können.

 

  1. Seit dem Umbau des Neuen Wegs ist der Bereich zwischen der Rektor-Ritter-Straße und Am Pollhof für Radfahrer schlecht nutzbar. Richtung Süden wurde inzwischen der Gehweg als sogenannte Service-Lösung für Radfahrer freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob auch für den gegenüberliegenden Gehweg eine  Service-Lösung möglich ist. In der Wentorfer Straße ist der Gehweg ebenfalls abschnittsweise nur 1,50m breit und trotzdem gibt es dort die Service-Lösung.

 

Zu 3.: Eine Service-Lösung auch für den gegenüberliegenden Gehweg ist nach Rücksprache mit der Polizei nicht möglich. Diese lehnt dies unter den aktuellen Gegebenheiten ab.  Voraussetzung wäre eine Verbreiterung des Gehweges, die eine umfangreiche bauliche Änderung der Straße bedeuten würde. Eine solche Umbaumaßnahme lehnt das Bezirksamt aus wirtschaftlichen Gründen ab, da der gesamte Bereich erst vor wenigen Jahren einer Grundinstandsetzung unterzogen wurde.

 

  1. In der Holtenklinker Straße wird der Radweg an verschiedenen Stellen illegalerweise als Parkfläche genutzt. Hier muss im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen der HSE eine Verbesserung der Radverkehrssituation erreicht werden. Bis dahin muss der ruhende Verkehr schärfer überwacht werden, insbesondere im Bereich der Hausnr. 13 bis 23.

 

Zu 4.: Die HSE wird nach aktuellem Stand in dem genannten Straßenabschnitt keine Baumaßnahme durchführen. Die Holtenklinker Straße ist eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit des LSBG. Eine Verbesserung der Radverkehrssituation  nach einer HSE-Maßnahme läge in der Zuständigkeit des LSBG. Eine schärfere Überwachung des ruhenden Verkehres liegt in der Hand des PK 43.

 

  1. Die Bleichertwiete ist in Gegenrichtung für Radfahrer zu öffnen.

 

Zu 5.: Diese Anpassung wird im Zuge der Grundinstandsetzung der Soltaustraße mit vollzogen.

 

  1. Am Knoten Brookdamm / Brookdeich ist die Situation nicht eindeutig. Für Autofahrer ist zu spät erkennbar, dass der Brookdeich eine Fahrradstraße ist. Hier ist die Beschilderung entsprechend zu versetzen, bzw. zu ergänzen. Außerdem ist die großzügige Eckausrundung als Sperrfläche zu markieren, um ein zu schnelles Abbiegen in den Brookdeich zu verhindern.

 

Zu 6.: Die Situation am Knoten Brookdeich / Brookdamm und mögliche Verbesserungen der Situation befinden sich zur Zeit noch in einem Klärungsprozess zwischen MR und dem PK 43.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine