Ergebnisse der Fahrradrundfahrt - Antworten des Bezirksamts
Durch den vorliegenden Antrag Drs.Nr. 20-1010 vom 16.11.2016 ergingen folgende Aufträge an das Bezirksamt:
Zu 1.: Das Schild ist inzwischen entsprechend versetzt worden.
Zu 2.: Dem Bezirksamt stehen derzeit keine ausreichenden Personalkapazitäten zur Verfügung. Eine erneute und umfassendere Betrachtung der Radwegführung in der Fußgängerzone wird das Bezirksamt im vorwege der abschließenden Hoch- und anschließenden Tiefbauarbeiten in der Alten Holstenstraße in 2018/2019 durchführen können.
Zu 3.: Eine Service-Lösung auch für den gegenüberliegenden Gehweg ist nach Rücksprache mit der Polizei nicht möglich. Diese lehnt dies unter den aktuellen Gegebenheiten ab. Voraussetzung wäre eine Verbreiterung des Gehweges, die eine umfangreiche bauliche Änderung der Straße bedeuten würde. Eine solche Umbaumaßnahme lehnt das Bezirksamt aus wirtschaftlichen Gründen ab, da der gesamte Bereich erst vor wenigen Jahren einer Grundinstandsetzung unterzogen wurde.
Zu 4.: Die HSE wird nach aktuellem Stand in dem genannten Straßenabschnitt keine Baumaßnahme durchführen. Die Holtenklinker Straße ist eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit des LSBG. Eine Verbesserung der Radverkehrssituation nach einer HSE-Maßnahme läge in der Zuständigkeit des LSBG. Eine schärfere Überwachung des ruhenden Verkehres liegt in der Hand des PK 43.
Zu 5.: Diese Anpassung wird im Zuge der Grundinstandsetzung der Soltaustraße mit vollzogen.
Zu 6.: Die Situation am Knoten Brookdeich / Brookdamm und mögliche Verbesserungen der Situation befinden sich zur Zeit noch in einem Klärungsprozess zwischen MR und dem PK 43.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
keine