20-1079

Entwicklungskonzept für die zukünftige Nutzung der "Haus im Park" Fläche - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Wegner und Fraktion der CDU

 

Das Bezirksamt verfolgt das Ziel der Errichtung des „KörberHauses“, welches gleichzeitig die Zusammenlegung des Lichtwarkhauses und des „Haus im Park“ bedeutet. Ein wichtiger Finanzierungsbaustein des Neubaus auf der Fläche des Lichtwarkhauses soll die Veräußerung des sich im Allgemeinen Grundeigentum des Bezirksamtes befindlichen Grundstücks des bisherigen „Haus im Park“ am Gräpelweg sein. Nicht nur aus diesem Grund besteht ein großes Interesse an einer möglichen Nachnutzung des Grundstücks am Gräpelweg.

 

Mitte September 2016 wurde in der Bergedorfer Zeitung berichtet, dass aus Sicht des Bezirksamtsleiters die Bebauung des Areals mit mehreren Stadtvillen mit zwei bis drei Geschossen und jeweils etwa zehn Wohnungen die wahrscheinlichste Variante sei.

 

Der Bezirksamtsleiter erklärte in der Antwort auf die Große Anfrage „Haus im Park und "KörberHaus" – wie ist der aktuelle Sach- und Planungsstand?“ (Drs. 20-1040.1) am 4. Januar 2017, dass es bislang keine konkreten Pläne für die Nachnutzung oder den Verkauf des Flurstücks 4810 am Gräpelweg 8 gäbe.

 

Da eine spätere Nutzung des Grundstückes am Gräpelweg Einfluss auf den zu erzielenden Verkaufspreis hat und damit mittelbar auch auf die Finanzierung des Baus des neuen „KörberHauses“, ist für die CDU-Fraktion die Konkretisierung der Nachnutzung des Grundstückes bereits heute eine für den Bezirk bedeutende Frage und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Auch ist zu bedenken, dass der mit der Körber-Stiftung bestehende Überlassungsvertrag für das Grundstück spätestens Ende 2020 ausläuft, was unter Berücksichtigung der möglichen Aufstellung eines (neuen) Bebauungsplans bereits heute ein Handeln notwendig macht.

 

Das jetzige „Haus im Park“ befindet sich aufgrund seiner Lage in einer besonderen städtebaulichen Situation. Viele Denkmäler befinden sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks. Dies wird auch signifikanten Einfluss auf eine spätere Nutzung dieses Grundstücks haben.

 

Auch das Gebäude „Haus im Park“ selbst könnte evtl. eine schützenswerte Bedeutung haben, was möglicherweise gegen einen Abriss spräche. Hierzu könnte neben der Architektur auch die besondere Konstellation durch die direkte Anregung des Baus als Seniorenzentrum durch den Gründer der Stiftung und dem Modellcharakter innerhalb der Altenbetreuung und -pflege beitragen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
 

  1. Eine zukünftige Nutzung des Grundstücks des „Haus im Park“ am Gräpelweg muss sich in das Umfeld einpassen und auf die schutzwürdige Umgebung Rücksicht nehmen.

 

  1. Zu einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses wird ein Referent des Denkmalschutzamts mit dem Ziel eingeladen, über die Bedeutung der Denkmäler in der näheren Umgebung des jetzigen „Haus im Park“ und über die denkmalschutzrechtliche Situation des Gebäudes „Haus im Park“ zu berichten.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter berichtet in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im März 2017, welcher zeitliche Ablauf für die Konkretisierung der Planung einer Nachnutzung des Grundstückes am Gräpelweg 8 vorgesehen ist.

 

 

Anhänge

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