21-0611.01

Entwicklungsdialog Bethesda Krankenhaus

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg Emrich, Froh, Helm, und der CDU-Fraktion

 

Mit der Drucksache 21-0066 hat die Bezirksversammlung beschlossen, einen umfangreichen Entwicklungsdialog mit dem Bethesda Krankenhaus und umfangreicher Beteiligung verschiedener Akteure ins Leben zu rufen.

 

Der Beschluss ist über ein Jahr her, seitdem hat es nur ein erstes Treffen gegeben. Natürlich ist es Corona bedingt schwieriger geworden, im angedachten Umfang den Dialog fortzuführen. Dennoch darf das Thema nicht aus den Augen verloren werden und die im ersten Treffen vereinbarten weiteren Schritte und Aufgaben sollten eingehalten werden. Insofern bedarf es einer Reaktivierung des Dialogs, nach Möglichkeit auch auf digitalem Wege.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 29.10.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1)                 Wie bewertet das Bezirksamt das erste Treffen im Rahmen des Entwicklungsdialogs?

 

Das Bezirksamt bewertet das Treffen im Rahmen des Entwicklungsdialogs sehr positiv.

 

 

2) Wie und wann gedenkt das Bezirksamt den Entwicklungsdialog wieder aufzunehmen?

 

Das Bezirksamt steht weiterhin in einem regelhaften und guten Dialog mit dem Krankenhaus.

Ein Termin mit dem Teilnehmerkreis des ersten Treffens ist aktuell nicht, jedoch bei Bedarf, also anlassbezogen, vorgesehen.

 

 

3) Inwiefern wurden die im ersten Treffen vereinbarten Aufgaben seitens des Bezirksamtes abgearbeitet und kommuniziert?

 

Im Protokoll des ersten Treffens wurden für das Bezirksamt folgende Aufgaben festgehalten:

 

  • Das Bezirksamt wird zur Unterstützung der Krankenhausplanung die perspektivische Bevölkerungsentwicklung im Bezirk aufbereiten und eine Darstellung der fertiggestellten und geplanten Neubauquartiere an die BGV übermitteln.

 

Die BGV, jetzt Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde), erhält fortlaufend alle Entwicklungsplanungen, insbesondere die jeweils aktuelle Fassung des Wohnungsbauprogramms. 

 

  • Die Verwaltung wird die konkreten Zuständigkeiten in Schleswig-Holstein für den Fall der Inanspruchnahme einer Teilfläche auf Wentorfer Gebiet mitteilen.  

 

Die Mitteilung erfolgte durch eine Protokollnotiz. Das Protokoll wurde allen Teilnehmern übersandt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---