21-0648

Entwicklung der Karstadt-Häuser am Standort Bergedorfer Markt und Sachsentor sowie des Parkhauses Bergedorfer Schloßstraße

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Jacobsen, Meyns, Kubat und FDP-Fraktion

BAbg. Kramer, Jarchow, Tilsner und SPD-Fraktion

BAbg. Rüssau, Schindler, Lühr und Fraktion Die Grünen

 

Die beiden Bergedorfer Karstadt-Häuser haben seit 2020 einen neuen Eigentümer. Zudem hat die Mieterin Galeria Karstadt Kaufhof GmbH die Schließung der beiden Häuser angekündigt.

 

Wenn es tatsächlich zur Schließung der beiden Karstadt-Filialen an den Standorten Bergedorfer Markt und Sachsentor kommt, verliert die Bergedorfer Innenstadt nach über 42 Jahren zwei Traditionshäuser, die essentiell zur Attraktivität des Einkaufsstandortes Bergedorf beitragen. Insbesondere das Sachsentor ist bereits seit längerer Zeit von weiteren Schließungen und Leerständen betroffen. Einer Schwächung des Einkaufsstandorts Bergedorf und der Attraktivität der Innenstadt soll entgegengewirkt werden. Auch deshalb hat die Bezirksversammlung mit der Drucksache 21-0500 am 27.08.2020 und der Stadtentwicklungsausschuss mit der Drucksache 21-0510 am 07.10.2020 Innenstadtkonzept und RISE beschlossen.

 

Durch den zu erwartenden Verlust der beiden Kaufhäuser von Karstadt, die aufgrund ihrer Produktvielfalt auch Kunden aus den Dörfern und Kleinstädten des östlichen Hamburger Umlandes anziehen, verliert das Bergedorfer Zentrum zusätzlich an Anziehungskraft. 

 

Auch das Grundstück des Parkhauses an der Bergedorfer Schloßstraße hat seit 2020 einen neuen Eigentümer. Dieser hält nicht an der bisher auf Parken und Hotelbetrieb beschränkten Nutzung fest. Es besteht die Möglichkeit, ein weiteres zentral gelegenes Grundstück im Zentrum Bergedorfs einer neuen Nutzung zuzuführen. Denkbar ist, dass ein gemischt genutztes Quartier mit Wohnungen und Flächen für den Einzelhandel entstehen kann.

 

Somit befinden sich innerhalb eines Radius von ca. 100 m drei großflächige, zentral innerhalb der Bergedorfer Innenstadt gelegene Grundstücke in einer Umbruchsphase. Dies verlangt nach einer gesteuerten und durch das Bezirksamt begleiteten planvollen Entwicklung, um das Bergedorfer Zentrum dauerhaft als attraktiven Einkaufsstandort und Standort des vitalen Stadtlebens zu erhalten. Durch die Lagebeziehungen der drei Immobilien zueinander, rücken zudem zahlreiche öffentliche Räume (u.a. Bergedorfer Markt, Kaiser-Wilhelm-Platz, Bergedorfer Schloßstraße sowie der Randbereich des Bergedorfer Schloßparks) in den Fokus der Betrachtung. Auch für diese Stadtbausteine gilt es attraktive Lösungen im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens zu finden und neue Funktionsbeziehungen zu prüfen. 

 

Welche Bedeutung die zukunftsfähige Aufstellung der Bergedorfer Innenstadt besitzt, wird durch die in der jüngsten Vergangenheit gestartete Einleitung zum Gebietsentwicklungsprozesses „Bergedorf Zentrum“ (Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)/ Innenstadtkonzept) deutlich. Im Rahmen dieses Prozesses sollen parallel die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Innenstadt insgesamt den heutigen Anforderungen an ein attraktives und lebendiges Stadtzentrum in Korrespondenz zu den angrenzenden Entwicklungsräumen (u.a. Schleusengrabenachse, Bergedorf-Süd) anzupassen.

 

Vielmehr soll die Entwicklung der Karstadt-Häuser sowie des Parkhauses Bergedorfer Schloßstraße als „Kristallisationskeim“ für die weitere Innenstadtentwicklung dienen und einen kurz- bis mittelfristigen Impuls zur Neuaufstellung der Bergedorfer Innenstadt liefern.

 

Um die beste Lösung für Bergedorf, seine Bewohner, Geschäftstreibende und Besucherinnen und Besucher zu finden, soll die städtebauliche und freiraumgestalterische Qualität in einem übergreifenden Wettbewerbsverfahren gefunden werden. Daran sollen sich Wettbewerbsverfahren zur Entscheidung über die richtige Architektur auf den jeweiligen Baugrundstücken anschließen. In diesem Prozess sind die Bergedorferinnen und Bergedorfer in geeigneter Weise einzubeziehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Petitum:

Der HAUPTAUSSCHUSS / DIE BEZIRKSVERSAMMLUNG beauftragt den Bezirksamtsleiter:

  1. Im ersten Quartal 2021 Verfahrensgespräche mit den Eigentümern der drei o.g. Grundstücke zu führen, mit dem Ziel
    1. im ersten Halbjahr 2021 ein breit angelegtes qualitätssicherndes Verfahren vorzubereiten, dass sich in zwei Stufen gliedert:

Stufe 1: städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb (Betrachtung der o.g. Liegenschaften inkl. der angrenzenden öffentlichen Räume)

Stufe 2: jeweils eigenständige hochbauliche Architekturwettbewerbe für die betreffenden Grundstücke

  1. die Erarbeitung und Umsetzung von Zwischennutzungskonzepten mit dem Eigentümer der heutigen Karstadt-Häuser im Kontext der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) zu vereinbaren
  1. ergänzend einen Experten in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen, der vorbereitend zum Themenkomplex „Schließung von Warenhäusern in innerstädtischen Lagen – geeignete Konzepte/Strategien/Projekte/Nutzungen“ informiert
  2. anlassbezogen über den Abstimmungs- und Bearbeitungsstand im Stadtentwicklungsausschuss zu informieren, der den Stand der Erarbeitung der Problem- und Potenzialanalyse zur RISE-Gebietsanmeldung für den gesamten Innenstadtbereich einschließt.

 

 

Anhänge

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