Endgültige Herstellung von Straßen in Neuengamme
Die Finanzbehörde hat im Amtlichen Anzeiger vom 17. Oktober 2017 (S. 1778) folgendes veröffentlicht:
Herstellung von Erschließungsanlagen im Stadtteil Neuengamme
Endgültige Herstellung:
Nach § 49 Absatz 5 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 16. November 2016 (HmbGVBl. S. 473), wird bekannt gemacht:
Die nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen sind endgültig hergestellt worden:
1 Achter de Wisch von Heinrich-Stubbe-Weg bis Schipperstegel
2 Achter de Wisch von Schipperstegel bis Foortstegel
3 Achter de Wisch von Foortstegel bis Karkendamm
4 Foortstegel von Neuengammer Hausdeich bis Brücke über die Dove-Elbe (ausschließlich)
5 Grote Stegel von Neuengammer Hausdeich bis Achter de Wisch
6 Karkendamm von Neuengammer Hausdeich bis Achter de Wisch
7 Lütte Stegel von Neuengammer Hausdeich bis Achter de Wisch
8 Scheelenstegel von Neuengammer Hausdeich bis Achter de Wisch
9 Schipperstegel von Neuengammer Hausdeich bis westliche Einmündung Achter de Wisch (einschließlich)
Die Bekanntmachung ist auch unter www.hamburg.de/fb/anliegerbeitraege einzusehen.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis
Keine
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