20-1406

Endgültige Herstellung von Straßen in Neuengamme

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Finanzbehörde hat im Amtlichen Anzeiger vom 17. Oktober 2017 (S. 1778) folgendes veröffentlicht:

 

Herstellung von Erschließungsanlagen im Stadtteil Neuengamme

 

Endgültige Herstellung:

Nach § 49 Absatz 5 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 16. November 2016 (HmbGVBl. S. 473), wird bekannt gemacht:

 

Die nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen sind endgültig hergestellt worden:

 

1 Achter de Wisch von Heinrich-Stubbe-Weg bis Schipperstegel

 

2 Achter de Wisch von Schipperstegel bis Foortstegel

 

3 Achter de Wisch von Foortstegel bis Karkendamm

 

4 Foortstegel von Neuengammer Hausdeich bis Brücke über die Dove-Elbe (ausschließlich)

 

5 Grote Stegel von Neuengammer Hausdeich bis Achter de Wisch

 

6 Karkendamm von Neuengammer Hausdeich bis Achter de Wisch

 

7 Lütte Stegel von Neuengammer Hausdeich bis Achter de Wisch

 

8 Scheelenstegel von Neuengammer Hausdeich bis Achter de Wisch

 

9 Schipperstegel von Neuengammer Hausdeich bis westliche Einmündung Achter de Wisch (einschließlich)

 

Die Bekanntmachung ist auch unter www.hamburg.de/fb/anliegerbeitraege einzusehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis

 

Anhänge

Keine

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