Einzelhandelskonzepte aktualisieren
Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.2
Antrag
der BAbg. Emrich, Pelch, Capeletti, Froh und Fraktion der CDU
der BAbg. Kramer, Jarchow und SPD-Fraktion
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat am 18.12.25 einstimmig beschlossen:
1) Bezirksversammlung Bergedorf beschließt nach §27 BezVG: Die zuständige Behörde wird gebeten, das Hamburger Einzelhandelskonzept zu aktualisieren und insbesondere im Hinblick auf die Einteilung des zentrenrelevanten Sortiments eine Neubewertung vorzunehmen.
2) Das Bezirksamt Bergedorf wird gebeten,
3) Es werden Vertreter der Handelskammer, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation in den Stadtentwicklungsausschuss, unter Zuladung des Ausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus, eingeladen, um zu den Veränderungen im stationären Handel zu referieren und über die Aktualisierung von Sortimentslisten, der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche und der Thematik großflächiger Einzelhandel zu sprechen.
Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zu Nr. 1 des Petitums:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) begrüßt die Beschlussempfehlung, das Hamburger Zentrenkonzept, die Leitlinien für den Einzelhandel und das bezirkliche Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept zu aktualisieren.
Im Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 22/17221 wird die Stärkung der Zentren als eine zentrale Aufgabe aufgeführt. Hierbei wird insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sowie der Digitalisierung und des Onlinehandels und voranschreitender planerischer Entwicklungen (Masterplan Magistralen und große Stadtentwicklungsgebiete) ein Überprüfungsbedarf hinsichtlich des Hamburger Zentrenkonzepts sowie der Nahversorgungs- und Einzelhandelskonzepte und der Leitlinien für den Einzelhandel identifiziert.
Im Petitum heißt es dazu:
Der Senat wird ersucht,
Die angestrebte bedarfsabhängige Anpassung der Konzepte gewährleistet eine passgenaue und zukunftsfähige Steuerung der Stadtentwicklung. Die Umsetzung des Ersuchens trägt dazu bei, die Hamburger Zentren nachhaltig zu stärken, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sichern und gleichzeitig den sozialen und ökologischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden.
Für eine fundierte Überarbeitung der Konzepte hält die BSW es für unerlässlich, aktuelle Daten zu erheben und eine Bestandsanalyse auf Basis der bestehenden Konzepte durchzuführen. Dies sollte in enger Abstimmung zwischen BSW und Bezirksämtern erfolgen und sowohl bezirkliche als auch gesamtstädtische Perspektiven einbeziehen, um Potenziale zu identifizieren und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Dabei empfiehlt es sich, auf dem bestehenden System der Hamburger Zentren aufzubauen und die integrierte Betrachtung der Stadträume konsequent fortzusetzen.
Ein zentrales Element der Nahversorgungskonzepte ist die präzise, rechtssichere Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB. Um eine flächendeckende und schlüssige Standortkonzeption für die Nahversorgung in Hamburg zu gewährleisten, ist eine inhaltlich und zeitlich abgestimmte Bearbeitung der Nahversorgungskonzepte aller sieben Bezirke erforderlich.
Die BSW wird die Fortschreibung der bezirklichen Nahversorgungskonzepte unterstützen. Sowohl die Bezirksversammlung Bergedorf als auch die BSW sind daran interessiert, das Bergedorfer Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept zu aktualisieren, um die städtebaulichen und versorgungsbezogenen Zielsetzungen zukunftssicher zu gestalten. Aktuell läuft die Verfahrensabstimmung für die Erstellung der Nahversorgungskonzepte zwischen der BSW und den Bezirksämtern. Das Bezirksamt Bergedorf übernimmt hierbei federführend die Abstimmung mit den anderen Bezirksämtern.
Die Hamburger Sortimentsliste ist ein zentrales und bewährtes Steuerungsinstrument für die Einzelhandelsentwicklung in der gesamten Stadt. Sie wurde eingeführt, um eine einheitliche, rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage für die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen zu schaffen. Die BSW hält auch im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Konzepte und Leitlinien für den Einzelhandel an der Sortimentsliste fest.
Die Sortimentsliste bietet Rechtssicherheit und dient als Planungsgrundlage. Sie ermöglicht eine eindeutige und abschließende Abgrenzung zentrenrelevanter, nahversorgungsrelevanter und nicht-zentrenrelevanter Sortimente. Nur so kann die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung rechtssicher erfolgen und gerichtsfest begründet werden. Dadurch werden zentrale Versorgungsbereiche – wie das Sachsentor und die Alte Holstenstraße in Bergedorf – gezielt geschützt und gestärkt. Die Sortimentsliste trägt maßgeblich dazu bei, Kaufkraftabflüsse zu verhindern unddie Funktionsfähigkeit sowie die Attraktivität der Zentren dauerhaft zu sichern. Die stadtweit einheitliche Anwendung schafft Transparenz und Verlässlichkeit für Verwaltung, Politik, Investoren und Öffentlichkeit und gewährleistet eine konsistente Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im gesamten Stadtgebiet. Gleichzeitig berücksichtigt die Sortimentsliste die ortsspezifische Prägung der Hamburger Zentren.
Abschließend erscheint aus Sicht der BSW ein Vortrag in einer Ausschusssitzung über die Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel, zentralen Versorgungsbereichen sowie dem Hamburger Zentrensystem und Zentrenkonzept zielführend. Die BSW befürwortet daher die Teilnahme an der Sitzung und wird der Einladung zu gegebener Zeit nachkommen
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Ergänzende Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf
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