Einzelhandelskonzepte aktualisieren - erg. Antragsteller
Letzte Beratung: 18.12.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.1
Antrag
der BAbg. Emrich, Pelch, Capeletti, Froh und Fraktion der CDU
der BAbg. Kramer, Jarchow und SPD-Fraktion
Das Bergedorfer Einzelhandelskonzept wurde zuletzt 2018 aktualisiert. Auf 190 Seiten lassen sich umfangreiche Analysen mit Fokus auf Bergedorf und sich daraus ergebende fachlich fundierte Handlungsansätze ableiten. Angelehnt ist das Bergedorfer Konzept andas „Hamburger Zentrenkonzept“ in Verbindung mit „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“, zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert. Aus dem Hamburg weiten Konzept werden richtigerweise zentrale Aussagen auch für Bergedorf übernommen: Es erfolgt die Umsetzungder gesamtstädtischen Leitlinien auf Bezirksebene.
Dies betrifft unter anderem die Einordnung von Einzelhandel in zentrumsrelevante Sortimente. Diese Leitlinien führen die zentrenrelevanten Sortimente klar auf (z. B. Mode, Schuhe, Elektronik, Bücher, Sportartikel etc.).
Zentrenrelevante Sortimente dürfen grundsätzlich nur in zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Dies betrifft im Wesentlichen den Bereich um das Sachsentor und die Alte Holstenstraße. Außerhalb der Zentren sind zentrenrelevante Sortimente nur ausnahmsweise zulässig, wenn keine Beeinträchtigung zentraler Standorte erfolgt.
Die Frage, was im Jahre 2026 als zentrumsrelevantes Sortiment angesehen wird, muss neu beantwortet werden. 2018/2019 ist nicht nur einige Jahre her, es ist eine andere Welt. Corona und Ukrainekrieg waren jeweils für sich bereits eine Zäsur, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Innenstädte im ganzen Land hatte. Hinzu kommen sie Auswirkungen des Online-Handels und die stetig zunehmende Filialisierung. Wo bis vor wenigen Jahren große Warenhäuser den Einzelhandel geprägt haben, gibt es diese nicht mehr und haben dadurch in Bergedorf einen prominenten Leerstand und einer Baulücke Mitten im Zentrum hinterlassen.
Das Bergedorfer Zentrum soll selbstverständlich weiter konzeptionell gestärkt und auch geschützt werden. Gleichwohl haben sich Innenstädte verändert und werden es weiterhin tun, hin zu mehr Aufenthaltsqualität, Erlebnis und Unterhaltung, Kunst und Kultur, Wohnen, Gastronomie und klassischem Einzelhandel.
So ist beispielsweise mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar, warum Discounter und Nahversorger, Zoobedarf oder großflächige Einzelhandelsbetriebe wie Möbel- Bau- oder Gartenmärkte oder Küchenstudios als zentrumsrelevant angesehen werden, solange der Anteil der Randsortimente einen gewissen Anteil nicht übersteigt. Hinzu kommt, dass man nichts schützen kann, was in der Innenstadt nicht mehr vor Ort ist. Die vage Hoffnung, dass sich die bisherigen Sortimente in der Bergedorfer Innenstadt neu ansiedeln, darf nicht zu prinzipieller Ablehnungen an anderer Stelle führen.
Andererseits kann auch die Aufnahme zusätzlicher Sortimente oder Dienstleistungen, wie z.B. wirtschaftliche Unterhaltungsangebote, sinnvoll sein, damit diese Nutzungen möglichst in der Bergedorfer Innenstadt angesiedelt werden.
Bergedorf, als wachsender Bezirk, verändert sich kontinuierlich – und das ist gut so und muss auch so sein. Stillstand ist Rückschritt. Mit dem Rahmenplan Bergedorf Süd-Ost entsteht nicht nur zusätzlicher Wohnraum, sondern im Innovationspark und dem angrenzenden Gewerbegebiet auch viele zusätzliche Arbeitsplätze. Und dies ist konzeptionell eingebunden in die Bergedorfer Innenstadt. Für diese Anbindungen bedarf es neben entsprechender Wegeverbindungen auch verbindende Elemente. Großflächiger Einzelhandel, der auch auf ausreichend Parkraum angewiesen ist, kann hier eine Brücke bilden.
Da die Einzelhandelskonzepte in jüngster Vergangenheit auch konkrete Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis hatten, erscheint eine Aktualisierung erforderlich, insbesondere in Bezug auf die Einschätzung der zentrumsrelevanten Sortimente vor dem Hintergrund sich wandelnder Innenstädte.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1) Bezirksversammlung Bergedorf beschließt nach §27 BezVG: Die zuständige Behörde wird gebeten, das Hamburger Einzelhandelskonzept zu aktualisieren und insbesondere im Hinblick auf die Einteilung des zentrenrelevanten Sortiments eine Neubewertung vorzunehmen.
2) Das Bezirksamt Bergedorf wird gebeteben,
3) Es werden Vertreter der Handelskammer, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation in den Stadtentwicklungsausschuss, unter Zuladung des Ausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus, eingeladen, um zu den Veränderungen im stationären Handel zu referieren und über die Aktualisierung von Sortimentslisten, der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche und der Thematik großflächiger Einzelhandel zu sprechen.
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