20-0945.01

Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Dünenweg

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung betr. Einbahnstraßenregelung im Dünenweg nimmt die Behörde für Inneres und Sport, PK 43, wie folgt Stellung:

 

 

„Der Dünenweg führt, über den Ladenbeker Furtweg hinweg, durch ein geschlossenes Wohngebiet in Lohbrügge. Folgerichtig ist die Straße durch Verkehrszeichen (VZ) 274 Straßenverkehrsordnung (StVO) als 30 km/h - Zone (ehemals „Wohngebiet“) ausgewiesen. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, wie wechselseitige Parkstände mit teilweise zeitgleich beengtem Straßenraum, dienen ebenfalls der Verlangsamung des motorisierten Individualverkehrs (mIV).

 

Das Geschwindigkeitsniveau in der Straße ist dementsprechend ebenso unauffällig, wie die Verkehrsunfalllage. Unfälle mit Passanten oder Radfahrern wurden in den letzten 5 Jahren nicht registriert. Dem PK 43 liegen deshalb auch keine Hinweise oder Beschwerden im Hinblick auf überhöhte Geschwindigkeiten oder besondere Unfallgefahren in der Straße vor. Die Bewohner des ringförmigen westlichen Teiles des Dünenweges können über die nördliche und südliche Zufahrt des Dünenweges an- oder abfahren und so auf kurzem Wege ihre Wohnstätten bzw. den Ladenbeker Furtweg erreichen.

 

Die derzeitigen straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen führen zu einer Geschwindigkeitsreduzierung, kurzen An- und Abfahrtwegen der Anlieger und wenig Durchgangsverkehr. Das Quartier profitiert von der Lärmvermeidung und der damit verbundenen direkten Steigerung der Wohnqualität.

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraße in diesem Teil des Dünenweges hätte grundsätzlich eine erhöhte Durchfahrtsgeschwindigkeit des mIV zur Folge, da ein Begegnungsverkehr, mit Ausnahme von Radfahrern, gänzlich entfallen würde. Durch diese systemimmanente Steigerung des Geschwindigkeitsniveaus würde unmittelbar eine Erhöhung der Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer, wie Fußgängern, Schülern und Kindern einhergehen. Ebenso verhält es sich mit dem Radverkehr, der die Einbahnstraße dann entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung befahren würde, sodass es fast zwangsläufig zu Konfliktsituationen mit dem mIV kommen würde.

 

Die An- und Abfahrten aller Anwohner und Anlieger würden sich bei Einrichtung einer Einbahnstraße ungleich verlängern, ebenso wie für die im Antrag erwähnten Kunden der Bäckerei. Sämtlicher mIV müssten den Dünenweg durchfahren, statt auf kurzem Wege an- und abzufahren.

 

In der Gesamtschau der Argumente ist festzustellen, dass aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die Nachteile der Einrichtung einer Einbahnstraße gegenüber den Vorteilen deutlich überwiegen. Die ökologischen und ökonomischen Aspekte wurden dabei noch nicht berücksichtigt.

 

Im Ergebnis lehnt die örtliche Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung einer Einbahnstraße im westlichen Dünenweg ab.“

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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