Eingabe Nr. 41 zum Thema "Anordnung betreffend An- und Abtransport von Schulkindern"
Stellungnahme des Polizeikommissariats 43 (PK 43)
Der Petent fordert in seiner Eingabe eine „Anordnung“, um die allgemeine Verkehrssicherheit im Rahmen der Schulwegsicherung zu erhöhen und geordnete Verkehrsverhältnisse zu schaffen.
Aufgrund der wenig differenzierten Eingabe wurde mit dem Petenten fernmündlich Rücksprache gehalten. Der Petent sorgt sich um die Verkehrssicherheit der Schüler, da es in der Hol- und Bringephase vor der Schule regelmäßig zu unübersichtlichen Verhältnissen kommen würde. Die Schulkinder würden zwischen den teils auf der Fahrbahn, teils auf dem Gehweg haltenden Fahrzeugen und dem Fließverkehr unkontrolliert die Fahrbahn queren, um zur Schule bzw. zu den PKW der Eltern zu gelangen. Der Petent führte weiter aus, dass besonders das Befahren des Gehweges für die Schüler gefährlich sei. In diesem Zusammenhang wäre eine Erhöhung der Bordsteine wünschenswert, die dieses Befahren unterbindet. Der Petent wies in diesem Zusammenhang auf Bordsteinerhöhungen aus Kunststoff hin, sogenannte Frankfurter Hüte, wie sie in der Stresemannstraße / Höhe S-Bahnhof Holstenstraße, stadtauswärts verbaut worden seien.
Der Ladenbeker Weg ist eine Verbindungsstraße mit je einer Richtungsfahrbahn. Im südlichen Bereich des Ladenbeker Weges, unmittelbar vor der Schule, ist auf einer Länge von ca. 200 Metern ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Rechtslage ist somit klar und für jedermann, also auch für die Eltern der Schüler, ersichtlich und nachzuvollziehen. Eine Änderung der bestehenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ist deshalb aus Sicht des PK 43 weder zielführend noch notwendig.
Es ist vielmehr unverständlich, dass sich Teile der Elternschaft nicht an die Straßenverkehrsordnung halten gerade wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht. Das PK 43 regt an, dass sich Schulleitung, Kollegium und der Elternbeirat in einer konzertierten Aktion an die Elternschaft wenden, um etwaige Missstände beim Holen und Bringen der Schüler zu thematisieren und gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten.
Die Verkehrssituation vor Ort, einschließlich des Haltverbots, wird nach Maßgabe personeller Ressourcen durch Mitarbeiter des PK 43 in unregelmäßigen Abständen, verstärkt jedoch zur Einschulung der Erstklässler und zum Schulbeginn nach Ferienende überwacht.
Eine Verkehrsunfallauswertung der vergangenen 5 Jahre ergab keinerlei Auffälligkeiten.
Unfälle nach Kategorien:
Kat 3 Kat 5 Gesamt
2011 10 1
2012 0 2 2
2013 0 4 4
2014 1 4 5
2015 0 7 7
2016 0 2 2
Gesamt: 2 19 21
Kat 3: Unfall mit Leichtverletzten
Kat 5: Sonstiger Sachschadensunfall ohne Alkohol / anderer berauschender Mittel
Bei den Unfallbeteiligten handelt es sich ganz überwiegend um Erwachsene, lediglich ein Schüler wurde bei einem Verkehrsunfall (VU) verletzt. Der VU ereignete an einem Sonnabend anlässlich einer geplanten Klassen- Ausfahrt bei Queren der Straße in Richtung Reisebus.
Bei einer Begehung der Örtlichkeit stellte das PK 43 fest, dass die Bordsteine auf der Südseite des Ladenbeker Weges zum Teil erheblich abgesackt sind und nur noch an wenigen Stellen Hochbordcharakter haben. Insofern empfiehlt das PK 43 die Hochborde im Ladenbeker Weg zu ertüchtigen, um das Befahren der Gehwege zu erschweren.
Der künstlichen Erhöhung der Bordsteine durch Aufbringen der o.g. Frankfurter Hüte lehnt das PK 43 ab. Im Gegensatz zur Stresemannstraße herrscht gerade in Schulzeiten im Ladenbeker Weg erheblicher Fußgängerverkehr, häufig queren Schüler die Fahrbahn, sodass die Frankfurter Hüte zur Gefahr werden und die strauchelnden Personen unkontrolliert direkt auf die Fahrbahn stolpern oder gar fallen könnten.
Das PK 43 wird die Verkehrssituation weiterhin beobachten und bei Auffälligkeiten ggf. mit dem
Straßenbaulastträger nach Lösungsmöglichkeiten suchen.
Der Fachausschuss empfielt dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung, dem Petenten im Sinne dieser Mitteilung zu antworten.
keine
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