20-1473.01

Eingabe 20-69 zum Thema "Kopfsteinpflaster in Bergedorf" - Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme

Sachverhalt

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums nimmt zu der Eingabe wie folgt Stellung:

 

Großpflaster wurde in der Vergangenheit nicht nur als Fahrbahnbelag sondern auch einigen fußläufigen Stellen in der FHH - eben auch in Teilen der Bergedorfer Fußgängerzonen - als gestalterisches und offenkundig optisch ansprechendes Element der Oberflächengestaltung verbaut. Das Pflaster und vor allem die deutlichen Fugen zwischen den Steinen wirken sich jedoch nachteilig auf die Begehbarkeit der Gehwegflächen aus. Diese Nachteile hatte man damals zugunsten der Gestaltung in Kauf genommen. Die mit üblichen körnigem Material verfüllten Fugen werden tatsächlich gelegentlich ausgewaschen bzw. während des maschinellen Kehrvorganges durch die Stadtreinigung Hamburg des Öfteren leergesogen.

MR wird verstärkt auf die sensiblen Stellen in den Fußgängerzonen achten und die übermäßig versackten und die leeren Fugen mit geeignetem Material - probeweise auch mit Kunststoffmörtel - erneut im Rahmen der Leistungsfähigkeit verfüllen lassen. Ob dies zu einem dauerhaften Erfolg führen wird, bleibt jedoch abzuwarten. Ebenfalls ist eine völlige ebene Oberfläche auch mit dieser Maßnahme nicht zu erreichen, so dass die grundsätzlich vorhandenen System bedingten Nachteile bestehen bleiben.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Petentin im Sinne dieser Stellungnahme zu antworten

 

Anhänge

keine