20-1737

Einbindung der Straße "Bei der blauen Brücke" in die vorhandene Tempo-30-Zone Curslacker Deich

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Straße „Bei der Blauen Brücke“ ist eine Verbindungsstraße zur Straße „Curslacker Deich“ und der Straße „ Neuengammer Hausdeich“.

Die Straße wurde vor ca. 2 Jahren erstmalig endgültig hergestellt.

 

Die Straße „Bei der Blauen Brücke“ hatte und hat im Einmündungsbereich zum Curslacker Deich eine rechts-vor-links-Regelung.

 

Busverkehr findet in den Straßenabschnitten nicht statt. Es findet überwiegend nur Anwohnerverkehr statt. Die Verkehrsbelastungen sind eher gering.

 

Die Streckenabschnitte werden von Fußgängern im Bereich ohne vorhandene Gehwege im Straßenraum begangen. Es findet zudem ein erhöhter touristischer Radfreizeitverkehr statt.

 

Im Curslacker Deich zwischen Curslacker Heerweg und Curslacker Deich Hausnummer 38 besteht bereits eine Zone-30. Diese endet unmittelbar vor der Straße „Bei der Blauen Brücke“.

 

 

Das PK 43 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde empfiehlt eine Erweiterung der Tempo-30-Zone über die Einmündung hinaus bis Curslacker Deich 28 und der Straße Bei der Blauen Brücke Hausnummer 13 / Brücke über die Dove-Elbe – s. Skizze.

 

 

 

Begründung:

 

Nach den Bestimmungen des § 45 Abs. 1 c StVO sind die Voraussetzungen zur Erweiterung des Wohngebiets erfüllt.

 

Negative Auswirkungen sind nicht zu befürchten.

 

Das Zonenbewusstsein wird durch die Erweiterungsmaßnahme eher verstärkt, da hier neben der reinen streckenbezogenen Zone des Curslacker Deichs nun auch eine einmündende Straße einbezogen wird.

 

Eine wesentliche Veränderung der bisherigen durchschnittlichen Geschwindigkeiten ist nicht zu erwarten, jedoch werden rechtsverbindlich höhere Geschwindigkeiten in der rechts-vor-links- Einmündung unterbunden.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss stimmt der Einbindung der Straße „Bei der Blauen Brücke“ in die vorhandene Tempo-30-Zone Curslacker Deich zu.

 

Anhänge

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