20-1188.01

Ein Recht auf ordentliche Müllentsorgung in den Boberger Niederungen

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.04.2017 (Drucksache 20-1188) wie folgt Stellung:

 

„Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) teilt die Beobachtung der Bezirksversammlung Bergedorf, dass es im Naturschutzgebiet Boberger Niederung (NSG Boberger Niederung) an einzelnen Stellen und zu besonderen Zeiten gehäuft zum unerwünschten Hinterlassen von Müll unterschiedlichster Art kommt. Dabei stellt die BUE fest, dass eine Vermüllung insbesondere an den Sommertagen durch abendliche Grillfeiern in den Dünen, durch Freizeitaktivitäten im Bereich des Badesees oder ganzjährig an den Parkplätzen, an denen teilweise ganze Hänger voller Schutt und Müll abgeladen werden, stattfindet. Die BUE hat aus diesem Grund am Badesee einen großen Müllcontainer aufgestellt, und eine regelmäßige Reinigung der dortigen Liegewiese beauftragt und führt in den übrigen Bereichen des NSG die Säuberung von Müll selbst durch, auch wenn hierfür in weiten Bereichen zunächst die Liegenschaftsverwaltung als Flächeneigentümerin verantwortlich ist.

 

Die BUE wird in diesem Sommer die Reinigungsintervalle und Containerleerungen am Badesee bedarfsweise intensivieren, lehnt jedoch das Aufstellen von Papierkörben im NSG ab. Hintergrund dieser Entscheidungen sind die Beobachtungen, dass sich einzelne Tierarten auf das Ausräumen von Papierkörben spezialisieren oder Menschen ganze Tüten voller Hausmüll dort einwerfen.

 

Die BUE wird sich als für das NSG Boberger Niederung zuständige Behörde darum bemühen, dass die Vermüllungssituation am Badesee eingegrenzt wird und dass das übrige NSG weiterhin intensiv in Hinblick auf Müll kontrolliert und gereinigt wird. Im Bereich der Gaststätte am Segelflugplatz könnten Papierkörbe auf den Flächen der Segelflugvereine aufgestellt werden, um z. B. Eisverpackungen etc. unmittelbar vor Ort aufzunehmen. Diese müssten vom Betreiber der Gaststätte gereinigt werden. Weitere Papierkörbe sind im NSG nicht erforderlich und sollen auch nicht aufgestellt werden.

Die BUE ist gern bereit, im Umweltausschuss zu berichten. Sofern die Bezirksverwaltung eigene konzeptionelle Überlegungen zur Vermeidung von Müll und Verschmutzungen im NSG Boberger Niederung anstellt, sind diese mit der BUE als für das NSG zuständiger Naturschutzverwaltung abzustimmen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

Anhänge

---