21-0385

Ein Konjunkturprogramm für Bergedorf

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.05.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Pelch, Capeletti, Froh und Fraktion der CDU

 

Die Corona-Krise trifft derzeit viele Menschen, Firmen und Vereine sehr hart. Die wirtschaftlichen Folgen sind drastisch, die Bundesregierung rechnet derzeit für dieses Jahr mit einem preisbereinigten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 Prozent. Auch wenn es im nächsten Jahr Aufholeffekte mit einer deutlichen Zunahme der Wirtschaftsleistung geben wird, müssen schnellstmöglich weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Rezession so gering wie möglich zu halten.

 

Viele diesbezügliche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der Länder schon getroffen, beispielsweise durch Soforthilfen, Schnellkredite, Beratungsangebote oder die verbesserten Bedingungen der Kurzarbeit. Zusätzlich wird im Anschluss an die Krise ein bundesweites Konjunkturprogramm als Impuls für die Wirtschaft sinnvoll sein. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, ist noch unklar.

 

Doch auch die Bezirke könnten im bescheidenen Umfang tätig werden, indem eigentlich für das Jahr 2021 zur Verfügung stehende Gestaltungsmittel noch in diesem Jahr investiert werden. Davon könnten Vereine, die aus finanziellen Gründen vor der Auflösung stehen, im Rahmen der Sondermittel profitieren. Oder Kulturschaffende, die während des Shutdowns keine Einnahmen hatten und nun dringend darauf angewiesen sind, über die Kulturmittel. Nicht zuletzt auch Firmen, die durch Freigabe von Investitionsmitteln aus dem Förderfonds oder Gestaltungsfonds des Bezirks Aufträge erhalten.

 

Dabei soll die vorgezogene Vergabe, im Vorgriff auf das Jahr 2021, kein Muss sein, sondern eine Möglichkeit der Bezirkspolitik, bei sinnvollen Anträgen einen Beitrag zu Belebung und Normalisierung der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Aktivitäten zu leisten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich gegenüber der Finanzbehörde dafür einzusetzen, den Vorgriff auf die bezirklichen Verfügungsfonds 2021 (u.a. Sondermittel, Kulturmittel, Förderfonds, Gestaltungsfonds) einmalig in diesem Jahr zu ermöglichen.

 

 

Anhänge

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