22-0878.01

Ein integriertes Notfallzentrum am Agaplesion Bethesda Krankenhaus

Stellungnahme

Sachverhalt

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 25.06.26 (Drs. 22-0878) wie folgt Stellung:

Petitum/Beschluss:

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Die Sozialbehörde wird nach §27 BezVG aufgefordert, sich für die Einrichtung eines integrierten Notfallzentrums am Agaplesion Bethesda Krankenhaus einzusetzen und für

eine zügige Umsetzung zu sorgen.

2. Die Einrichtung eines INZ muss zusätzlich zu den bereits vorhandenen Arztsitzen in

Bergedorf erfolgen und darf nicht zu einem Abbau ambulanter Kapazitäten führen.

Die Sozialbehörde misst einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und gut erreichbaren Notfallversorgung in allen Hamburger Bezirken eine hohe Bedeutung bei. Sie betrachtet die medizinische Versorgung der Hamburger Bevölkerung dabei stets ganzheitlich und unter Einbeziehung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, der stationären Krankenhausversorgung sowie des Rettungsdienstes. Ziel ist eine ausgewogene und leistungsfähige Versorgungsstruktur, die auch den unterschiedlichen regionalen Bedarfen Rechnung trägt.

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung sollen die rechtlichen Grundlagen für die Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) geschaffen werden. Zu dem vorgelegten Entwurf der Bundesregierung hat inzwischen der Bundesrat Stellung genommen, als nächstes muss sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.

Nach dem aktuellen Stand der in dem Entwurf formulierten Regelungsabsichten sollen die Standorte der Integrierten Notfallzentren durch die erweiterten Landesausschüsse der Selbstverwaltung festgelegt werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine stärkere Rolle der zuständigen Krankenhausplanungsbehörden bei diesen Entscheidungen gefordert. Vor diesem Hintergrund kann die Sozialberde derzeit keine Vorfestlegung hinsichtlich einzelner INZ-Standorte treffen.

Unabhängig hiervon wird die Sozialbehörde nach einem eventuellen Beschluss der Notfallreform den weiteren Umsetzungsprozess eng begleiten und sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten dafür einsetzen, dass die zukünftigen Notfallstrukturen den tatsächlichen Versorgungsbedarfen der Hamburger Bevölkerung entsprechen. Hierbei werden insbesondere die Erreichbarkeit der Versorgung, regionale Versorgungsunterschiede, Patientenströme, bestehende Krankenhausstrukturen sowie die Auswirkungen auf die ambulante und stationäre Versorgung insgesamt berücksichtigt.

Die von der Bezirksversammlung dargestellte Versorgungssituation im Bezirk Bergedorf sowie die Bedeutung des Agaplesion Bethesda Krankenhauses für die medizinische Versorgung im Hamburger Osten sind der Sozialbehörde bekannt und werden in die fachlichen Bewertungen einbezogen.

Zu Ziffer 2 ist anzumerken, dass Integrierte Notfallzentren nach der im Gesetzesentwurf formulierten Regelungsabsicht des Bundesgesetzgebers der Verbesserung der Steuerung von Patientinnen und Patienten in der Akut- und Notfallversorgung dienen sollen. Sie sollen grundsätzlich keine regulären vertragsärztlichen Versorgungsangebote ersetzen. Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und die Bedarfsplanung der Vertragsarztsitze obliegen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg nach Maßgabe der bundesrechtlichen Vorschriften. Die Einrichtung eines Integrierten Notfallzentrums würdedaher unabhängig von der Planung der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 25.06.26 (Drs. 22-0878) wie folgt Stellung:

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Die Sozialbehörde wird nach §27 BezVG aufgefordert, sich für die Einrichtung eines integrierten Notfallzentrums am Agaplesion Bethesda Krankenhaus einzusetzen und für

eine zügige Umsetzung zu sorgen.

2. Die Einrichtung eines INZ muss zusätzlich zu den bereits vorhandenen Arztsitzen in

Bergedorf erfolgen und darf nicht zu einem Abbau ambulanter Kapazitäten führen.

Die Sozialbehörde misst einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und gut erreichbaren Notfallversorgung in allen Hamburger Bezirken eine hohe Bedeutung bei. Sie betrachtet die medizinische Versorgung der Hamburger Bevölkerung dabei stets ganzheitlich und unter Einbeziehung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, der stationären Krankenhausversorgung sowie des Rettungsdienstes. Ziel ist eine ausgewogene und leistungsfähige Versorgungsstruktur, die auch den unterschiedlichen regionalen Bedarfen Rechnung trägt.

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung sollen die rechtlichen Grundlagen für die Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) geschaffen werden. Zu dem vorgelegten Entwurf der Bundesregierung hat inzwischen der Bundesrat Stellung genommen, als nächstes muss sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.

Nach dem aktuellen Stand der in dem Entwurf formulierten Regelungsabsichten sollen die Standorte der Integrierten Notfallzentren durch die erweiterten Landesausschüsse der Selbstverwaltung festgelegt werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine stärkere Rolle der zuständigen Krankenhausplanungsbehörden bei diesen Entscheidungen gefordert. Vor diesem Hintergrund kann die Sozialberde derzeit keine Vorfestlegung hinsichtlich einzelner INZ-Standorte treffen.

Unabhängig hiervon wird die Sozialbehörde nach einem eventuellen Beschluss der Notfallreform den weiteren Umsetzungsprozess eng begleiten und sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten dafür einsetzen, dass die zukünftigen Notfallstrukturen den tatsächlichen Versorgungsbedarfen der Hamburger Bevölkerung entsprechen. Hierbei werden insbesondere die Erreichbarkeit der Versorgung, regionale Versorgungsunterschiede, Patientenströme, bestehende Krankenhausstrukturen sowie die Auswirkungen auf die ambulante und stationäre Versorgung insgesamt berücksichtigt.

Die von der Bezirksversammlung dargestellte Versorgungssituation im Bezirk Bergedorf sowie die Bedeutung des Agaplesion Bethesda Krankenhauses für die medizinische Versorgung im Hamburger Osten sind der Sozialbehörde bekannt und werden in die fachlichen Bewertungen einbezogen.

Zu Ziffer 2 ist anzumerken, dass Integrierte Notfallzentren nach der im Gesetzesentwurf formulierten Regelungsabsicht des Bundesgesetzgebers der Verbesserung der Steuerung von Patientinnen und Patienten in der Akut- und Notfallversorgung dienen sollen. Sie sollen grundsätzlich keine regulären vertragsärztlichen Versorgungsangebote ersetzen. Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und die Bedarfsplanung der Vertragsarztsitze obliegen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg nach Maßgabe der bundesrechtlichen Vorschriften. Die Einrichtung eines Integrierten Notfallzentrums würdedaher unabhängig von der Planung der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen.

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