Ein integriertes Notfallzentrum am Agaplesion Bethesda Krankenhaus
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1
Antrag
der BAbg.Emrich, Froh, Zaum und Fraktion der CDU
der BAbg.Potthast, Brodbeck und Fraktion der GRÜNEN
Die medizinische Versorgung der Menschen im Bezirk Bergedorf ist ungenügend. Es fehlen in Bergedorf beispielsweise Hausärzte, Frauenärzte und Kinderärzte. Zwar stehen statistisch Hamburg weit grundsätzlich genügend Kapazitäten zur Verfügung, dies ist abermit langen Fahrtwegen in andere Bezirke verbunden. Grade bei Krankheit oder Verletzungen sollten die Wege kurz sein. Dies führt dazu, dass einige Patienten, die keinen zumutbaren Arzttermin bekommen, die Notaufnahme in nahegelegenen Krankenhäusern aufsuchen und diese überlasten.
Dieser Tendenz entgegenwirken könnte ein integriertes Notfallzentrum im Bethesda Krankenhaus. Das bedeutet, dass neben der bisherigen Notaufnahme, für schwere oder lebensbedrohliche Fälle, ein zweites Angebot für leichtere bzw. ambulante Fälle geschaffen wird. Insbesondere zu den üblichen Schließzeiten niedergelassener Ärzte kann damit ein wichtiges Angebot zur medizinischen Versorgung geschaffen werden und gleichzeitig würde die Notaufnahme maßgeblich entlastet werden.
Mit der angekündigten Verlagerung von Teilen des BG-Klinikums ins UKE und den aktuellen Einschränkungen im Krankenhaus Geesthacht, fällt dem Bethesda-Krankenhaus eine noch größere Bedeutung bei der Versorgung der Menschen im Bezirk und auch darüber hinaus zu. Von mittlerweile ca. 33.000 Fällen pro Jahr werden etwa 60% der Patienten ambulant und 40% stationär behandelt. Unter den ambulanten Fällen gibt es viele Fälle, die eigentlich einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt aufsuchen müssten und nicht in die Notfallaufnahme eines Krankenhauses gehören.
Zusätzlich verpflichtet das im Frühjahr 2026 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Notfallgesetz (NotfallG) Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) zur flächendeckenden Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Standortfestlegung muss binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten durch die erweiterten Landesausschüsse erfolgen.
Wichtig ist es zu wissen, dass in Hamburg nur sechs INZ-Standorte vorgesehen sind und derzeit eine entsprechende Verteilung bzw. Festlegung dieser Standorte vorbereitet wird. Der Auswahl der Standorte kommt also eine besondere Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, den Bezirk Bergedorf im weiteren Verfahren angemessen zu berücksichtigen und die bestehende Versorgungssituation vor Ort in die Entscheidung einzubeziehen. Ein INZ am Standort Bethesda würde einen wichtigen Beitrag zu einer bedarfsgerechten und ausgewogenen Verteilung der Notfallstrukturen in Hamburg leisten.
Dass dieses Modell funktioniert, beweist das seit 2022 laufende Pilotprojekt am Marienkrankenhaus. Hier konnten bereits im ersten Jahr 24 Prozent der Patienten direkt ambulant weiterversorgt und die Notaufnahme spürbar entlastet werden (vgl. Bürgerschafts-Drucksachen 22/17088 und23/740).
Die aktuellen Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der Sozialbehörde müssen den dargestellten Ansprüchen Rechnung tragen und den Hamburger Osten durch ein INZ, bestehend aus Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und zentraler Ersteinschätzungsstelle, absichern. Vor diesem Hintergrund ist das Interesse des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Bergedorf an der Einrichtung eines INZ ausdrücklich zu begrüßen, da der Standort aufgrund seiner Versorgungsfunktion, der bestehenden Fallzahlen sowie seiner Lage im Hamburger Osten besonders geeignet erscheint.
Bereits vor über 2 Jahren hatte die Bezirksversammlung Bergedorf das Problem gesehen und mit der Drucksache 21-2065 ein INZ für Bergedorf gefordert. Eine Rückmeldung ist dazu nie erfolgt, eine Umsetzung ebenfalls nicht.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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