21-0437.01

Die Pflicht kommt vor der Kür - Wie viele gefällte Bäume wurden nicht nachgepflanzt?

Antwort

Letzte Beratung: 27.08.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und CDU-Fraktion


Bäume bringen eine Reihe an positiven Effekten auf die Umwelt, das Klima und letztlich für die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger mit sich. Sie absorbieren u.a. Abgase, sorgen durch Wasserspeicherung und Beschattung für den Erhalt und die Verbesserung des städtischen Mikroklimas und produzieren Sauerstoff. Dies allein schon zeigt, dass jeder einzelne Baum für die Lebensqualität und das Stadtklima von überaus großer Bedeutung ist. Seit 2011 regiert im Bezirk Bergedorf die SPD zusammen mit der Partei „Bündnis 90/ Die Grünen“. Insbesondere letztere kritisierte oftmals die Bundesregierung für ihre Umweltpolitik und ließ im gleichen Zug verlauten, den Umweltschutz in den Vordergrund zu stellen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 11.06.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Wie viele Bäume wies der Bezirk Bergedorf jeweils im Februar 2011 und im Februar 2020 auf? (Bitte pro Jahr angeben)

 

Bäume in Grün~/ Parkanlagen sowie Bäume auf privatem Grund werden statistisch nicht erfasst.

Eine Bilanzierung des Straßenbaumbestandes zu einem beliebigen Datum im Jahresverlauf ist nicht möglich. Eine zentrale Auswertung des Bestandes für die einzelnen Jahre erfolgt jährlich über die BUE (vgl. auch Drucksache 22/339).

 

 

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Anzahl der Straßen-bäume

23.551

23.981

23.837

21.568

21.322

21.193

20.942

21.474

Daten liegen noch nicht vor

Daten liegen noch nicht vor

 

 

  1. Wie viele Bäume wurden im Bezirk Bergedorf in den Jahren 2011 bis 2020 jeweils gefällt? (Bitte pro Jahr angeben)

 

Bäume in Grün- und Parkanlagen werden statistisch nicht erfasst.

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken werden keine Statistiken geführt. Fällgenehmigungen sind grundsätzlich mehrere Jahre gültig. Somit können Bäume auch 3 Jahre nach Erteilung einer Fällgenehmigung noch gefällt werden. Ggf. werden Bäume trotz Genehmigung auch nicht gefällt. Genannt werden daher die Vorgangszahlen nach der Baumschutzverordnung:

 

2015: 372 Vorgänge nach der BSVO

2016: 357 Vorgänge nach der BSVO

2017: 382 Vorgänge nach der BSVO

2018: 399 Vorgänge nach der BSVO

2019: 412 Vorgänge nach der BSVO

2020: noch nicht ermittelt.

 

Bei den Straßenbäumen liegen folgende Zahlen vor:

 

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Anzahl der gefälltenStraßenbäume

111

103

144

113

317

325

566

307

Daten liegen noch nicht vor

Daten liegen noch nicht vor

 

 

 

  1. Wie viele Bäume wurden im Bezirk Bergedorf in den Jahren 2011 bis 2020 jeweils nachgepflanzt? (Bitte pro Jahr angeben)

 

Dies kann statistisch nicht ausgewertet werden, da Ersatzpflanzungen und Neupflanzungen im Straßenbaumkataster nicht getrennt werden können. Nach- und Neupflanzungen in Grünanlagen werden statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich, ansonsten siehe Drucksache 22/339

 

 

4. Wie viele gefällte Bäume wurden im Bezirk Bergedorf seit Februar 2011 nicht nachgepflanzt und warum nicht?

 

Im Straßenbegleitgrün werden nach Möglichkeit alle gefällten Bäume nachgepflanzt. Eine statistische Erfassung liegt jedoch nicht vor.

 

 

5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Gesamtkosten für die Nachpflanzung eines Baumes?

 

Durchschnittlich belaufen sich die Kosten für die Pflanzung eines Baumes zwischen 1.200,00 € und 2.500,00 €.

 

 

6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Personalkosten für die Neupflanzung eines Baumes?

 

Hierzu liegen keine Angaben vor, da die Ersatzpflanzungen in Fremdvergabe erfolgen.

 

 

7. Aus welchen Zuweisungen kann das Bezirksamt Bergedorf Bäume nachpflanzen?

 

Nachpflanzungen erfolgen aus Zuweisungen der BUE, Spendenmitteln, Sondermitteln sowie Ausgleichszahlungen.

 

 

8. Verfügt das Bezirksamt Bergedorf aus der Sicht der Behördenleitung über ausreichend Mittel, um jeden gefällten Baum nachpflanzen zu können? Wenn nein, welche zusätzlichen Mittel wären für eine Nachpflanzungsquote von 1 zu 1 erforderlich?

 

Ja.

 

 

9. Verfügt das Bezirksamt Bergedorf aus Sicht der Behördenleitung über ausreichend Personal, um jeden gefällten Baum 1 zu 1 nachpflanzen zu können? Wenn nein, wie viel zusätzliches Personal in VZÄ wären dafür erforderlich?

 

Die Nachpflanzungen erfolgen in Fremdvergabe.

 

 

10. Wie viele potenzielle freie Baumstandorte wurden im Bezirk Bergedorf zum Stichtag 1. April 2020 ermittelt?

 

Über potenziell freie Baumstandorte existieren keine Daten; sonst siehe auch Frage 4

 

 

11. Wieso wurden die potenziell freien Baumstandorte bisher nicht bepflanzt?

 

Siehe Antworten zu 4 und 10. Alle ermittelten Standorte werden im Rahmen der jährlichen Ersatzpflanzungen  je nach Eignung berücksichtigt.

 

 

12. Müssen auf privatem Grund gefällte Bäume grundsätzlich nachgepflanzt werden? Wenn ja, in welchem Verhältnis?

 

Nein. Jede Baumfällung bzw. jedes Grundstück wird individuell betrachtet. Ist ein hoher Baumbestand vorhanden oder ist aufgrund z.B. beengter Verhältnisse eine Ersatzpflanzung nicht sinnvoll, kann auf eine Nachpflanzung verzichtet werden.

 

 

13. Auf welche Höhe belief sich die Ausgleichsgebühr für die Fällung von Bäumen auf privatem Grund in den Jahren 2015 bis 2020? (Bitte pro Jahr angeben)

 

2015 - 2017: Es wurden keine Ersatzzahlungen geleistet.

2018: 56.862,- Euro

2019: 3234,80 Euro

2020: bis jetzt 19.000,- Euro

 

 

14. Für wie viele Bäume, wurde in den Jahren 2011 bis 2020 jeweils eine Ausgleichzahlung für die Fällung von Bäumen gezahlt (bitte pro Jahr angeben) und wurden diese Bäume 1 zu 1 nachgepflanzt? Wenn nein, wieso wurden diese trotz Ausgleichzahlung vom Bezirksamt nicht nachgepflanzt?

 

Die Ausgleichszahlungen werden häufig für flächige Bestände erhoben. Daher ist die genaue Anzahl der Bäume nicht zu ermitteln.

Eine Nachpflanzung von Bäumen auf privatem Grund erfolgt nicht durch das Bezirksamt.

 

 

15. Wofür werden die Ausgleichzahlungen für die Fällung von Bäumen auf privatem Grund genutzt?

 

Die Ausgleichszahlungen werden ausschließlich für Nachpflanzungen im öffentlichen Raum genutzt

 

 

16. Werden die Ausgleichzahlungen für die Fällung von Bäumen nur für die Nachpflanzung von Bäumen genutzt? Wenn nein, wieso nicht?

 

Ja

 

 

 

 

 

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