Deichstraßen wiederherstellen
Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3
Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer:
Nach Teilnahme an der Mobilitätskonferenz in Curslack-Neuengamme am Samstag den 13.11.2021, im Themenkreis der Workshop Gruppe Wirtschaft, drängen sich mir nach einer lebhaften Diskussion folgende Frage auf:
Wie geht man damit um, das sich auch die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger,
sicher auf den engen Deichstraßen bewegen können?
Es werden immer nur die Radfahrer erwähnt, sind die Fußgänger Bürger 2. Klasse?
Auf vielen Deichstraßen gibt es keinen Fußweg, sondern nur noch Trampelpfade. Die ursprünglich vorhandenen Fußwege verschwanden durch die ständige Verbreiterung der
Fahrbahnen und die mangelhafte Pflege des Straßenrandbereiches.
Das Betrifft z.B. den Moorfleeter Deich ab Nr. 380 sowie fast den kompletten Allermöher Deich, sowie viele weitere Deichstraßen der Vier- und Marschlande.
Der Auto- und Radverkehr wird in den folgenden Jahren sicher nicht abnehmen, sondern Zuwächse zu verzeichnen haben. Viele Menschen haben den Freizeitwert der Vier- und Marschlande erkannt und werden dann die Deichstraßen zusätzlich befahren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Nein, derzeit gibt es keine Planungen für den benannten Abschnitt.
Zu 2.: Nein, derzeit gibt es keine konkreten Überlegungen Fußwege an den Deichstraßen herzurichten.
Zu 3.: Nein. Für die Neuherstellung eines Fußweges bedarf es hauptsächlich investiver Finanzmittel. Im jetzt vorgeschlagenen Tiefbauprogramm für 2022 sind dazu keine investiven Mittel vorgesehen.
Zu 4.: Aus Sicht der Verwaltung wären finanzielle Mittel für diesen Zweck über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr zu beantragen. Weitere Förderungsmöglichkeiten stehen in Abhängigkeit zu den projektspezifischen Rahmenbedingungen.
Zu 5.: Um die Neuherstellung eines Fußweges zu planen und umzusetzen sind verschiedene Voraussetzungen, wie z.B. Vorhandensein von Straßenverkehrsflächen, Widmungen, Eigentumsverhältnisse, topographische Gegebenheiten usw. zu prüfen. Erst nach Abschluss dieser Vorprüfungen können Umfang sowie Art und Weise der Herstellung benannt werden. Daraus folgt bei gesicherter Finanzierung die Darstellung einer möglichen Zeitschiene für Planung und Ausführung.
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