20-1273.01

Defekte Fahrtreppen Bahnhof Bergedorf / ZOB

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Omniczynski, Nils Springborn, Kotzbau und SPD-Fraktion

 

Laut Antwort der DB-Station auf das Auskunftsersuchen 20-1209 betrug die Verfügbarkeit der o.g. Fahrtreppen im Zeitraum Januar bis April 2017 86,8% und 93,4%. Diese Zahlen verblüffen die vielen Möchtegernnutzer dieser Fahrtreppen total. Diese vielen Möchtegernnutzer der Fahrtreppen standen in dieser Zeit nämlich sehr regelmäßig vor nicht fahrenden „Fahr“-Treppen.

 

Wir fragen deshalb:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet das Auskunftsersuchen vom 30.06.2017 wie folgt:

 

  1. Wann betrachtet die DB-Station eine Fahrtreppe als nicht verfügbar: Wenn die Fahrtreppe eine Stunde, einen Tag oder eine Woche oder noch länger ausfällt?

 

Störungen werden von der Deutsche Bahn AG nach 15 Minuten Stillstand der jeweiligen Anlage erfasst und automatisch gemeldet. Dabei besitzen die Fahrtreppen einen sogenannten „Selbstanlauf“ nach Nothaltauslösungen (z.B. durch Fahrgäste). Wenn dieser nicht nach 15 Minuten Störzeit greift, d.h. die Anlage automatisch wieder in Betrieb geht, wird ein Techniker des Entstördienstes verständigt.

 

 

  1. Wegen der vielen Ausfälle der Fahrtreppen haben sich die Umsteiger Bus – Bahn daran gewöhnt, dass sie eine stehende Fahrtreppe hinauf- bzw. hinuntergehen müssen. Vor einiger Zeit hat sich die DB-Station rot-weiße Absperrgitter beschafft und stellt diese – nach eigener Beobachtung – vor den schon seit längerer Zeit stehenden Fahrtreppen auf. Das führte in den letzten Tagen dazu, dass Fahrgäste vom Bus kommend auf dem Weg zum Bahnhofstunnel verblüfft vor den Absperrgittern standen und zurück zu der weiter hinten liegenden festen Treppe gehen mussten.

Was verspricht sich die DB-Station von dieser neuen Maßnahme (Schikane?) und welche Auswirkungen erwartet sie auf die Kundenzufriedenheit?      

 

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, störungsbedingt stillstehende Fahrtreppen zu betreten. In erster Linie wird dies durch ein Sperrsignal („Nicht betreten“) an der Bediensäule angezeigt, bei länger andauernden Ausfällen – sofern eine Reparatur nicht unverzüglich möglich ist – mit Absperrgittern sichergestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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