21-1009

Darstellung der wesentlichen Änderungsschwerpunkte und bezirkliche Stellungnahme zum Entwurf der Globalrichtlinie „GR J 1/2016 Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ im Rahmen der informellen Abstimmung

Mitteilung

Letzte Beratung: 24.08.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

 

In der JHA-Sitzung vom 22.06.21 wurde der Entwurf der Globalrichtlinie „GR J 1/2016 Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ im Rahmen der informellen Abstimmung zur Kenntnis gegeben.

 

Nachfolgend werden hier noch einmal die wesentlichen Änderungspunkte dargestellt:

 

  • Der Zielkorridor zur Anzahl der zu erreichenden Stammnutzenden in den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit von 8-10 % der Hamburger Kinder und Jugendlichen ist als Entscheidung von FS als Kompromiss zwischen differenten Forderungen seitens der Mitglieder der AG zur Überarbeitung der GR getroffen worden (Ziel 2 unter Ziff. 3). 
  • Die Regelungen zur sozialräumlichen Orientierung in der integrierten Fachplanung unter Verwendung des Verfahrens Cockpit Städtische Infrastruktur (CoSI) (Ziff. 6) sind in Abstimmung mit den ministeriell zuständigen Referaten für Familienförderung (FS 31) und Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (ehem. FS 21) gemeinsam diskutiert und für die Überarbeitung der drei Globalrichtlinien abgestimmt worden. Zur Einführung  des neuen Instruments wurde gemeinsam mit bezirklichen Vertreterinnen und Vertretern bei einem Workshop am 19.02.2021 beschlossen, dass in allen drei Globalrichtlinien eine gleichlautende global formulierte Passage zur Integrierten Fachplanung enthalten sein soll. Zur Einführung des neuen Instruments sind weitere Veranstaltungen gemeinsam mit bezirklichen Vertreterinnen und Vertretern geplant, bei denen Kriterien zur Umsetzung genauer beschrieben und gemeinsam erarbeitet werden sollen.
  • Das Profil der Jugendsozialarbeit ist gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Straßensozialarbeit geschärft und mit seinen genuinen Arbeitsprinzipien und eigenständigen Schwerpunkten vom Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit abgegrenzt worden (Ziff. 1 und insbes. 8.7).
  • Die Regelungen zur Demokratieförderung sind geschärft und als zentrale Aufgabe des Arbeitsfeldes weiter ausdifferenziert worden (Ziff. 1 und Ziff. 8.6).
  • Der inklusive Charakter der Kinder- und Jugendarbeit wurde weiter gestärkt, was angesichts der geplanten Reform des SGB VIII besonders relevant ist (Ziff. 1 und Ziff. 8.3).

 

 

Der Bezirk Bergedorf hat innerhalb der informellen Abstimmung Stellung bezogen und den Inhalten fachlich zugestimmt. Gleichwohl wurde darauf hingewiesen, dass für den Punkt 6 „Integrierte Fachplanung“ aktuell noch eine Arbeitsgruppe tagt und entsprechende Arbeitsergebnisse nicht bereits vorweggenommen werden sollten.  

Ebenso wurde angemerkt, dass nach aktuellem Stand die „Integrierten Fachplanung“ einen planerischen Mehraufwand bedeuten würde und entsprechend zusätzliche Planungsressourcen eingebracht und bereitgestellt werden müssten.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis.

 

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