20-1105.01

City Ticket für Bergedorf - Stellungnahme der BWVI

Mitteilung

Sachverhalt

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) ist mit Beschluss der Bezirksversammlung (BV) Bergedorf vom 13. Februar 2017 gebeten worden, einen Referenten zum Thema „City Ticket für Bergedorf“ zu entsenden.

 

Der HVV hat in der nachstehenden Antwort ausführlich Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund wird von der Entsendung eines Referenten für den Ausschuss am 10. April 2017 abgesehen.

 

Begründung:

 

Tarifliche Ausgangslage

 

Das Bergedorfer Zentrum beim Bahnhof ist von allen Haltestellen in Bergedorf (ausgenommen Kleingartenverein Rothenhauschaussee, Speckenweg und Rothenhauschaussee 243), Lohbrügge, Curslack, Wohltorf, Wentorf und Reinbek (ausgenommen die Ortsteile Neuschönningstedt, Ohe, Sachsenwaldau und Krabbenkamp) mit der Kurzstreckenkarte für 1,60 € oder der Nahbereichskarte für 2,20 € erreichbar. Aus den Stadtteilen Allermöhe und Neuengamme genügt für die Fahrt nach Bergedorf in vielen Fällen ebenfalls die Nahbereichskarte.

 

Unter der Annahme, dass das City-Ticket ca. 2,50 € kosten soll, verblieben als Potenzial für das neue Tarifangebot noch Fahrgäste aus den übrigen Vier- und Marschlanden und aus den übrigen an den Bezirk Bergedorf angrenzenden Gemeinden Oststeinbek, Glinde, Börnsen und Escheburg sowie aus der Stadt Geesthacht. Die angrenzenden niedersächsischen Gemeinden und die Stadt Winsen sind durch die Elbe vom Bezirk Bergedorf getrennt und stellen somit verkehrlich kein Potenzial dar.

 

Fachliche Bewertung

 

Die Linie S 21 ist hauptsächlich in der morgendlichen Hauptverkehrszeit sehr stark frequentiert. Zu den übrigen Zeiten, wenn also der Einkaufs- und Besorgungsverkehr stattfindet, ist ein ausreichendes Platzangebot vorhanden. Demnach ist hier eine Entlastung von Fahrten in die Hamburger Innenstadt aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich.

 

Die Einführung eines City-Tickets für Bergedorf würde aufgrund von Mitnahmeeffekten Mindereinnahmen im niedrigen sechsstelligen Bereich pro Jahr erzeugen, für die es keine Gegenfinanzierung gibt, welche vom Umfang her vor allem für die Umlandbevölkerung aufgebracht werden müsste. Für einen Ausgleich der Preissenkung von 3,20 € auf 2,50 € wäre ein Fahrgastzuwachs von 28 % erforderlich. Dies ist ein Wert, der bei weitem nicht erreicht werden würde. Wie die Marktforschung der HVV GmbH zeigt, spielt der Fahrpreis eine eher untergeordnete Rolle bei der Verkehrsmittelwahl. Wichtiger ist die Angebotsqualität, d.h. insbesondere Fahrtenangebot, Reisezeit, Erschließungsqualität und Komfort in den Fahrzeugen und Haltestellen. Der HVV strebt in erster Linie eine Mittelverwendung für den Kapazitätsausbau und Qualitätsverbesserungen an.

 

Daneben ist grundsätzlich festzuhalten, dass die tarifliche Bemessung im Bereich Hamburg AB (ehemals HVV-Großbereich Hamburg) sich nicht an Bezirksgrenzen orientiert. Bezirksgrenzen spielen für die Fahrgäste i.d.R. keine Rolle. Daher werden diese nicht zur Tarifierung herangezogen.

 

Vor allem aber ist der HVV als System länderübergreifend und zielt daher auf eine einheitliche

Tarif-, Vertriebs-, Kommunikations- und vor allem Angebotsplanung ab. Es wäre zu erwarten, dass andere Bezirke und/oder Umlandgemeinden ebenfalls ein solches Ticket für sich beanspruchen würden. Damit entstünde ein intransparenter tariflicher „Flickenteppich“ im HVV, der dem Vereinheitlichungsgedanken und der Nutzerfreundlichkeit entgegensteht.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine