20-1781

Buslinien 120 / 124

Mitteilung

Sachverhalt

 

Im Nachgang zur Sitzung des Regionalausschusses am 19.06.2018 wurden von der CDU-Fraktion die anliegenden Fragen mehrerer Bürger zur Beantwortung eingereicht, zu der die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung nimmt:

 

 

Zu 1. und 2.:

Die Entscheidung wurde in Abstimmung zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein (VHH) und dem Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) getroffen. Der Auslöser für diese Maßnahme waren beginnende Arbeiten im Verlauf der Amsinckstraße an der Brücke des Mittelkanals. Planungen sahen eine Reduzierung und Verschwenkungen von Fahrspuren vor, so dass mit erheblichen Staus und Behinderungen gerechnet werden musste. Um die sensiblen Anschlüsse in den Vier-und Marschlanden weiterhin sicherstellen zu können, wurden zugunsten eines stabilen und verlässlichen Betriebes die Linien 120 und 124 vorübergehend zum S-Bahnhof Rothenburgsort geführt.

 

Zu 3.:

Die Änderung des Streckenverlaufs wurde in die HVV - Fahrplanauskunft eingepflegt und über alle Medien der VHH (Fahrgastmagazin In Kürze, Fahrgast- Informationsmonitore in den Bussen, Website vhhbus.de) kommuniziert. Betrieblich wurden die Tafeln an den Haltestellenmasten gewechselt und neue Fahrpläne an den Haltestellen ausgehängt.

 

Zu 4.:

Es ist nicht zutreffend, dass die derzeitige Führung der Linien 120 und 124 zum Hauptbahnhof im April feststand. Diese Linienführung wurde vielmehr im Mai 2018 entwickelt. Anschließend erfolgten weitergehende Abstimmungen und Prüfungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Im Übrigen siehe Drucksache 21/13311.

 

Zu 5.:

Die Betriebskosten erhöhen sich nicht.

 

Zu 6.:

Die Busspuren in der Amsinckstraße und der Billhorner Brückenstraße stehen grundsätzlich auch den Linien 120 und 124 zur Verfügung. Aufgrund der in der Antwort zu 1. genannten Bauarbeiten ist die Busspur entlang der Straße Högerdamm jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, so dass die bislang dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dienende Bevorrechtigung, auf die der Fahrplan der Linien 120 und 124 basierte, nicht mehr gegeben ist.

 

Zu 7.:

Die Linie 3 verbleibt als Grundangebot zur Aufrechterhaltung der Bedienung der Haltestellen Nagelsweg, Lippeltstraße und Spaldingstraße bestehen. Um auch auf dem westlichen Linienabschnitt in Richtung Holstenstraße, Lurup und Schenefeld die betriebliche Stabilität sicherstellen zu können, wurde die Linie 3 am Hauptbahnhof / ZOB getrennt. Die im Abschnitt Rothenburgsort - Hbf./ZOB möglicherweise entstehenden Verspätungen wirken sich somit nicht auf den anderen Linienabschnitt aus. Dies erfolgte zeitgleich mit der Verkürzung der Linien 120 und 124 bis zur S-Bahn Rothenburgsort, Die Fahrten der Linie 3 sind stark vom jeweiligen Verkehrsaufkommen abhängig.

 

Zu 8.:

Zwischenzeitlich wurde das Einvernehmen zur Nutzung der Brücke am Billhorner Deich durch den ÖPNV hergestellt.

 

Zu 9.:

Ein derartiges Verbot ist nicht bekannt.

 

Zu 10.:

Die durchgehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den Vier- und Marschlanden auf 50 km/h hatte keine direkten Auswirkungen auf direkte Führung der Linien 120 und 124 bis zum Hauptbahnhof. Durch verlängerte Fahrzeiten mussten die Fahrpläne der beiden Linien jedoch komplett überarbeitet werden, wodurch sich Anschlüsse weiter verkürzt oder auch verlängert haben.

 

Zu 11.:

Das Bezirksamt Bergedorf wird im Rahmen des personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens angehört. Eine Bürgerbeteiligung ist im Personenbeförderungs-recht nicht vorgesehen.

 

Zu 12.1.:

Die VHH führt ein neues Betriebsleitsystem ein. Künftig erhalten die Busfahrerinnen und Busfahrer direkte Meldungen über verspätete S-Bahnen.

 

Zu 12.2:

Die Linie 3 fährt tagsüber durchgehend im 10-Minuten-Takt, so dass stadteinwärts die Wartezeit beim Umstieg von den Linien 120 und 124 auf die Linie 3 maximal zehn Minuten beträgt.

 

Auch in der Gegenrichtung fährt die Linie 3 alle 10 Minuten, so dass planerisch auch hier die Wartezeit nicht länger als 10 Minuten betragen kann. Aufgrund der Bauarbeiten im Bereich Amsinckstraße unterliegt die Pünktlichkeit der Linie 3 derzeit Schwankungen. Hier haben Fahrgäste die Möglichkeit, sich über das Fahrpersonal der Linie 3, den Anschluss zur 120 bzw. 124 sichern zu lassen (entweder über die Leitstelle oder die Fahrer oder Fahrerinnen kommunizieren direkt untereinander). Die mögliche Wartezeit ist jedoch begrenzt, da sonst die sensiblen Anschlüsse in den Vier- und Marschlanden gefährdet sind.

 

Zu 12.3 und 12.4:

Das Leistungsangebot orientiert sich auch in den Vier- und Marschlanden grundsätzlich an der Nachfrage. Die Verkehrsunternehmen beobachten die Nachfrageentwicklung kontinuierlich und passen das Angebot bei Nachfrageänderungen in Abstimmung mit dem HVV und der BWVI entsprechend an. Ob dies durch den Einsatz größerer Fahrzeuge, einzelne Verstärkerfahrten, Taktverdichtungen oder auch andere Maßnahmen erfolgt, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.

 

Alle Beteiligten arbeiten kontinuierlich am nachfragegerechten Ausbau des Angebots. So hat es z. B. zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2017 Angebotsverbesserungen auf den Linie 223, 225 und 228 gegeben. In den Abendstunden besteht mit dem Anruf-Sammel-Taxi eine Möglichkeit, in die Vier- und Marschlande zu reisen

 

Zu 12.5:

Der Bereich Süderquerweg / Kirchenheerweg wird mit der Linie 124 erschlossen. Die Fahrzeit von der genannten Kreuzung (Haltestelle Kirchenheerweg) nach Bf. Bergdorf beträgt zwischen 23 und 29 Minuten. Diese Fahrzeit ist für den Linienbus angemessen, wobei die genannte Kreuzung kein Aufkommensschwerpunkt ist, für die z.B. ein gesondertes Angebot eingerichtet werden muss.

 

Die Linie 225 bedient die weiter östlich liegenden Gebiete entlang des Kirchwerder Hausdeiches und des Kirchenwerder Mühlendammes bis nach Krauel. Eine Führung dieser Linie über die genannte Kreuzung hätte Fahrzeitverlängerungen für die Fahrgäste aus dieser Region zur Folge. Für Fahrgäste aus dem Bereich Süderquerweg / Kirchenheerweg sind die Fahrzeiten hingegen auf beiden Routen vergleichbar. Die Nachteile der vorgeschlagenen Linienwegänderung überwiegen deutlich gegenüber möglichen Vorteilen, so dass die seit mehr als 20 Jahren etablierte Linienführung nicht verändert werden soll.

 

Zu 12.6:

Die Fahrten zur Grundschule Zollenspieker sind mit der Schule abgestimmt. Dem HVV und der VHH sind diesbezüglich keine Probleme bekannt. Bei Hinweisen der Schulleitung auf eventuelle Defizite im Leistungsangebot werden diese umgehend geprüft und eine einvernehmliche Lösung entwickelt.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

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