20-1504

Bürgerbegehren "Bergedorf stellt alles in den Schatten - für eine lebenswertes Stuhlrohrquartier" - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Froh und Fraktion der CDU

 

Die Entwicklung des Stuhlrohrquartiers beschäftigt die Bezirksversammlung und ihre Gremien seit über eineinhalb Jahren. In diesem Verfahren haben die Verwaltung und die politischen Gremien eine umfassende Bürgerinformation und -beteiligung vor dem förmlichen Verfahren der Bauleitplanung durchgeführt. Anspruch dieses (Vor-)Verfahrens war es, eine besondere Qualität und Transparenz in diesem städtebaulichen Projekt von besonderer Bedeutung zu erreichen.

 

Die seit ca. sieben Monaten wachsende öffentliche Kritik an diesem Projekt legt jedoch offen, dass der gewünschte Anspruch an das (Vor-)Verfahren offensichtlich nicht erreicht wurde. Dies ist auch vor dem Hintergrund bedauerlich, dass bereits durch den Investor BUWOG im Vorfeld verschiedene Veranstaltungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurden.

 

Mit der Drucksache 20/1448 wurde die Bezirksversammlung darüber informiert, dass das Bürgerbegehren „Bergedorf stellt alles in den Schatten - für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier“ am 1. Dezember 2017 begonnen wurde. Mit der Drucksache 20/1448-01 wurde die Bezirksversammlung darüber informiert, dass die nötige Anzahl von Unterschriften der Verwaltung vorgelegt wurde um die sogenannte Sperrwirkung für die Entwicklung des Stuhlrohrquartiers zu erreichen. Dies hat zur Folge, dass aktuell keine Entscheidungen durch die Bezirksorgane getroffen werden dürfen, die dem Bürgerbegehren entgegenstehen.

 

Bürgerbegehren bieten die einmalige und sehr demokratische Möglichkeit, den unmittelbaren Bürgerwillen in politische Entscheidungen einzubringen. Aber der Herbeiführung von politischen Entscheidungen gehen Informations- und Abwägungsprozesse voran, die die teilweise komplexen Zusammenhänge beleuchten und die beste Lösung zum Wohle aller Bergedorferinnen und Bergedorfer als Ziel haben. Es muss daher der Anspruch der politischen Entscheider sein, dass die Inhalte und Positionen von Bürgerbegehren die gleiche Auseinandersetzung und Abwägung erfahren. Hierfür können die aktuell stattfindenden Runden Tische unter Beteiligung der Initiatoren des Bürgerbegehrens, verschiedener Bergedorfer Akteure und den Vertretern der Bergedorfer Politik ein geeignetes Instrument sein. Ein Sinn des Bürgerbegehrens, hier das intensive Auseinandersetzen der Bezirksorgane mit der Position der Initiative und der unterstützenden Bürger, ist damit in der Umsetzung.

 

Es sei aber deutlich darauf hingewiesen, dass dies eben nicht bedeutet, dass alle Inhalte und Positionen von Bürgerbegehren unverändert übernommen werden müssen. Sollte es zwischen den Initiatoren von Bürgerbegehren und der gewählten Politik kein Einvernehmen geben, so sind alle Bergedorferinnen und Bergedorfer aufgefordert, eine verbindliche Entscheidung durch einen Bürgerentscheid zu treffen.

 

Soweit absehbar ist, dass das Bürgerbegehren erfolgreich sein wird und keine Übernahme durch die Bezirksversammlung erfolgt, sollte die Herbeiführung eines Bürgerentscheids nicht unnötig verzögert werden, weil es z.B. noch an wenigen Stimmen fehlt oder die Auszählung noch nicht abgeschlossen wurde. Daher gibt es die gesetzliche Möglichkeit der Herbeiführung eines vorgezogenen Bürgerentscheids durch die Bezirksversammlung (§ 32 Abs 6 BezVG). Diese Möglichkeit sollte im Sinne eines stringenten und transparenten Verfahrens in der Sitzung der Bezirksversammlung am 22. Februar 2018 ergriffen werden, soweit die Initiative nicht sowieso bis dahin die nötige Anzahl von Unterschriften vorlegt.

 

Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bezirksversammlung mit diesem Antrag nicht die Übernahme des Bürgerbegehrens anstrebt, sondern ausschließlich das weitere Prozedere lösungsorientiert beeinflussen, hier verkürzen, will.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung nimmt den wachsenden Unmut und Widerstand in der Bergedorfer Bevölkerung zur Kenntnis und stellt sich der weiteren öffentlichen Diskussion um die Zukunft des Stuhlrohrquartiers.

 

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt die parallele Fortführung des Runden Tischs, um die Chance, gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren eine Einigungslösung zu erarbeiten, zu wahren.

 

  1. Sollte es im Zuge der Runden Tische zu einer Einigungslösung mit den Teilnehmern der Runden Tische geben, so wird diese vor Beschluss in der Bezirksversammlung der Bergedorfer Öffentlichkeit vollumfänglich vorgestellt. Dies umfasst auch eine öffentliche Veranstaltung.

 

 

Anhänge

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