21-1895

Brachflächen für Energieunabhängigkeit nutzen Errichtung von Photovoltaik und Solarthermieanlagen am Rand von Verkehrswegen prüfen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.11.2023
Ö 13.5
Sachverhalt

 

Antrag der

BAbg. Jacobsen, Schütt und FDP-Fraktion

BAbg. Jarchow, Kramer und SPD Fraktion

BAbg. Brodbeck und Fraktion der Grünen

 

 

Eine unabhängige Energieversorgung erhält vor den Hintergrund der Energiekrise noch einmal mehr an Bedeutung.

 

Das in der CO2 Bilanz etwas verträglichere Gas steht als Übergangslösung weit weniger zur Verfügung und wird durch die weit ungünstigere Braunkohle ersetzt.

 

Der Ausbau der regenerativen Energien hat hohe Priorität für Mensch und Umwelt.

 

Ein sehr großes Potential für Photovoltaik und Solarthermie liegt in den Brachflächen nicht nur, aber vor allem entlang der Verkehrswege.

 

Die A 25 durchzieht unseren Bezirk von Ost nach West und bietet damit eine fast optimale Südseite, welche für die erneuerbare Energieerzeugung genutzt werden kann.
Auch die Schienenwege durchziehen unseren Bezirk in ähnlicher Ausrichtung und bieten ebenfalls Möglichkeiten für Strom oder Wärme Gewinnung.

 

Bislang wurden Schallschutzwände und Böschungen auch aus Gründen der Rentabilität ausgeschlossen. Oft war eine Nutzung auch baurechtlich nicht möglich.

 

 

r PV-Freiflächenanlagen ermöglicht eine neue Regelung im Baurecht vereinfachte Genehmigungsverfahren auf bestimmten Flächen, entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken Das entsprechende Gesetz wurde im Dezember 2022 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 11. Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

r Solarthermie (Wärmetauscher), eigenen sich nur Flächen, die nah am Verbrauchsort liegen.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir bitten die Bezirksamtsleiterin:

  1. Zu prüfen, welche Brach-/Flächen im Bezirk Bergedorf für die Energiegewinnung genutzt werden können.
  2. Mit Priorität die A 25 zu prüfen, vor allem deren Südseite.
  3. Zu evaluieren, ob es auch Flächen gibt, die sich für Solarthermie eigenen.
  4. Die Flächen entlang der Schienenwege zu prüfen und festzustellen ob hier Stadteigene Flächen, oder Flächen der DB genutzt werden können.
    1. Gegebenenfalls mit der DB das Gespräch zu suchen
  5. Dort wo Flächen im Eigentum von Genossenschaften, Unternehmen oder den Stadtwerken liegen, das Gespräch mit diesen zu suchen.
  6. Dem Umweltausschuss unter Hinzuladung des Verkehrsausschusses bis Mai 2024 Bericht zu erstatten.

 

Anhänge

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