Bienengesundheit in Bergedorf
Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Bauer, Sturmhoebel, Winkler – Fraktion DIE LINKE
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) stellt jährlich zur Förderung der Bienengesundheit 5.000 Euro zu Verfügung. Nach Auskunft der Behörde wurden davon 2017 nur Bezirksamt Harburg 1.836,15 Euro abgerufen. Im Jahr 2018 wurden noch überhaupt keine Mittel abgerufen.
Das Thema Bienengesundheit wird öffentlich diskutiert und spielt natürlich auch in einem Bezirk wie Bergedorf, der durch die Natur- und Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande geprägt ist, eine wichtige Rolle. Daher überrascht es, dass vom Bezirksamt Bergedorf bisher keine Mittel dazu abgerufen wurden (Drs. 21/13707 der Hamburgischen Bürgerschaft).
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 16.08.2018 wie folgt:
Dazu fragen wir die Verwaltung:
Die nach der Bienenseuchenverordnung in Bergedorf erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen wurden in 2017/2018 mit Mitteln des Verbraucherschutzamtes ausgeführt und finanziert. Nach hier vorliegenden Kenntnissen wird die Fördersumme in Zukunft Hamburg weit für ein Monitoring-Programm zur Untersuchung von Bienenvölkern auf AFB verwendet werden. Es wird derzeit mit der BGV erörtert, spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung der AFB zukünftig auf eine andere, auch langfristig gesicherte finanzielle Basis zu stellen.
Die Abteilung Veterinärwesen (VS2) des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt hat 2 Vollzeitstellen für Amtstierärzte und eine Stelle für die Veterinärsachbearbeitung mit einem Stellenanteil von 0,65. Eine Zuordnung zu lediglich einem Aufgabenbereich ist mit Blick auf die bei VS2 zu bewältigenden Themenvielfalt nicht möglich.
Zu 3. und 4.:
In 2017/18 wurde im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Bergedorf das Auftreten der AFB amtlich festgestellt. Alle nach der Bienenseuchenverordnung vorgeschriebenen Maßnahmen wurden ausgeführt. Darüber hinaus sind Gesundheitsuntersuchungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Wanderbescheinigungen erfolgt. Die Förderung der Bienengesundheit im Sinne präventiver Maßnahmen wie z.B. die nachhaltige Sicherung einer entsprechenden Pflanzenvielfalt obliegt anderen Dienststellen. Über die Verwendung der Fördermittel entscheidet die bereitstellende Behörde (vgl. auch Antwort auf Frage 1).
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