Bezirkliche Förderung des sportlichen Vereinswesens in Bergedorf
Kleine Anfrage der BAbg. Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion
Vereine sind elementarer Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung. Sportliche, politische, gemeinschaftliche, familiäre, wirtschaftliche, umweltschützende und viele weitere Ziele werden verfolgt. Das im Vereinswesen verankerte Ehrenamt fördert Werte wie Gemeinschaftssinn, Verantwortungsbewusstsein, Pflichtbewusstsein und auch Zivilcourage.[1]
Kurz gesagt, Vereine tragen unsere Gesellschaft. Dies gilt auch für Vereine mit sportlichen Zielen. Die körperlichen Aktivitäten und einhergehender Bewegung wollen wir unterstützen.
Ein häufiges Interesse der Vereine betrifft die monetäre Komponente, Geld-Förderungen ergeben Sinn. Da die Bezirke bereits Fördermittel zur Verfügung stehen haben, sind diese auch zielfördernd einzusetzen.
Für die gewachsene Vereinsstruktur im Bezirk sind auch kleine und Kleinstvereine prägend und ebenso wichtig wie die großen Akteure. Es steht aber zu vermuten, dass hier oft die Ressourcen fehlen, um erfolgreich Fördermittel einzuwerben.
Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass die Bekanntheit über bezirkliche Förderungen grundlegend gegeben ist. Aus diesem Grund sind bezirkliche Maßnahmen zur aktiven Vereinsförderung zu treffen.
Grundlage dafür soll zunächst eine verlässliche Datenlage sein, die es ermöglicht zu beurteilen, wohin die bezirklichen Fördermittel vornehmlich fließen und ob es hier eine Unwucht in der Verteilung gibt.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 18.08.2023 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Antwort zu a. und b.:
Zuwendungen können für Vereine, Institutionen, Träger oder Einzelpersonen bewilligt werden. Die Frage der Förderwürdigkeit und die Frage der Förderfähigkeit sind nacheinander zu beantworten. Förderwürdig ist ein Projekt, das ein positives Förderziel mit dem geringstmöglichen Aufwand erreicht und für eine möglichst große Zielgruppe einen Mehrwert erzeugt. So ist beispielsweise die Anschaffung von Sportgeräten allein betrachtet noch nicht förderwürdig, sondern vielmehr der hieraus resultierende Mehrwert für die sportliche Angebotslandschaft.
Förderfähig sind dem Grunde nach alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer Projektdurchführung entstehen. Daher gibt es keinen abschließenden Positivkatalog, vielmehr wird in den zur Zuwendungsgewährung geltenden Regelwerken eine Negativabgrenzung vorgenommen. Insbesondere ist bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten ist immer das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gem. § 7 LHO zu beachten.
Auskunft über die im Bezirk Bergedorf ansässigen und beim Amtsgericht eingetragenen Vereine gibt das Vereinsregister unter https://www.handelsregister.de. Das Bezirksamt führt keine eigene Liste über die in Bergedorf ansässigen Vereine.
In der Anlage sind daher die beim Hamburger Sportbund registrierten Bergedorfer Sportvereine mit den jeweiligen Zuwendungen der vergangenen fünf Jahre aufgeführt.
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