20-1014

Beteiligung der Bezirkspolitik bei Straßensanierungen

Antrag

Sachverhalt

 

Antrag der BAbg. Emrich, Froh, Helm und Fraktion der CDU

 

Die Verwaltung überraschte im Fachausschuss für Verkehr- und Inneres mit einer Tischvorlage (DS 20-0966) zum Tiefbauprogramm.

 

Neben der Übersicht der Maßnahmen aus 2016 und den Planungen für 2017 macht das Bezirksamt deutlich, dass die Mitwirkung der Bezirkspolitik bei der Sanierung von Straßen beschnitten werden soll. So heißt es in der Präambel der Drucksache wörtlich:

 

„Konsumtive Maßnahmen (einfach Sanierungen, Deckenerneuerungen) unterliegen wie die EMS-Mittel (Erhaltungsmanagement Straßen) nicht der Zustimmung der BV. Diese Maßnahmen für 2017 in Höhe von 503.000,-- legt das Bezirksamt in eigener Zuständigkeit fest.“

 

Hinzu kommt, dass diese konsumtiven Mittel zu Lasten des investiven Anteils gehen, für den entsprechende Mitbestimmungsrechte der Bezirksversammlung festgelegt sind. Damit sinkt das Budget für Grundinstandsetzungen von Straßen in Bergedorf von knapp 1,8 Mio. EUR in 2016 auf knapp 600.000 EUR im Jahr 2017.

 

Die Fraktionen der Bezirksversammlung fordern, bei Straßenbaumaßnahmen im Bezirk beteiligt zu werden. Nur so ist sichergestellt, dass Hinweise oder Vorschläge aus der Bevölkerung oder politische Weichenstellungen bei den Sanierungen berücksichtigt werden. Alleingänge des Bezirksamtes sind nicht nachvollziehbar.

 

Ein weiterer Punkt ist, die Verteuerung von Baumaßnahmen, ohne dass die Bezirksversammlung eingebunden wird. So geschehen am Kreisel Weidenbaumsweg/Alte Holstenstraße. Die Beschlussfassung erfolgte mit einem Budget von 1,3 Mio. EUR, die tatsächlichen Kosten lagen nun mit 1,65 Mio. EUR fast 27% über diesem Kostenrahmen. Dadurch muss in 2017 der Fehlbetrag eingespart werden und andere wichtige Sanierungen sind nicht mehr möglich. Dies ist nicht akzeptabel.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:


Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

1)                  die Beteiligung der Bezirksversammlung bzw. der Fachausschüsse (V+I / RgA) bei Straßenbaumaßnahmen, die über regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen hinausgehen, ab der Planung sicherzustellen.

2)                  bei Überschreitung des beschlossenen Budgets bei Straßenbaumaßnahmen um mehr als 10% die Bezirksversammlung bzw. den Fachausschuss umgehend zu informieren.

 

 

 

Anhänge

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