20-1577

Bergedorfer Wichtelmarkt 2018 - 2020

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zur Vorbereitung einer Entscheidung, dem Veranstalter (Hamburg Events HES GmbH), den Weihnachtsmarkt zwei weitere Jahre (Optionszeit 2019 und 2020) ausführen zu lassen, werden folgende Informationen übermittelt:

 

  1.                Radverkehr

Das PK43 wird im Rahmen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung den für Fahrradfahrer zugelassenen Bereich aus Richtung Kreuzungsbereich Weidenbaumsweg/Ernst-Mantius-Straße weiter in östliche Richtung (also dichter an den Beginn  der Stände) ausdehnen und das Fahrradfahren im Bereich der Marktfläche bis 11.00 Uhr (Ende der Anlieferzeit) zulassen.

Dies wurde auch bereits im Arbeitskreis Radverkehr des Bezirksamtes erörtert und fand dort Zustimmung.

 

  1.                Barrierefreiheit

Der Veranstalter des Weihnachtsmarktes hat alle in der Drs. 20-1146.01 genannten Maßnahmen umgesetzt und darüber hinaus für Rollstuhlfahrer Abstellmöglichkeiten für Getnke in geeigneter Höhe im Bereich Johann-Adolf-Hasse-Platz / Alte Holstenstraße geschaffen und eine Rampe zum Getränkepavillon installiert. Außerdem wurde gemeinsam mit der Behinderten-Arbeitsgemeinschaft Bergedorf ein Hinweis auf die Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung entwickelt und aufgestellt.

Von Seiten der Behinderten-Arbeitsgemeinschaft wurde die erfolgreiche Umsetzung der Wünsche und Maßnahmen ausdrücklich gelobt. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Maßnahmen werden von Seiten des Veranstalters auch künftig beachtet.

Eine Entsprechende Mitteilung an den Fachausschuss SGI wurde vom Bezirksamt gefertigt.

 

  1.                Nutzung des Schlossinnenhofes für Kunsthandwerkermarkt

Nach Herstellung eines entsprechenden Einvernehmens mit Museumsleitung und Feuerwehr ist der Weg frei für die Aufnahme der Planung eines an den Wochenenden stattfindenden Kunsthandwerkermarktes im Schlossinnenhof. Nach einer Entscheidung über die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Optionszeit werden die konkreten Planungen vom Veranstalter unverzüglich aufgenommen.

 

  1.                Nutzung des Kirchenvorplatzes

Über die Nutzung des Kirchenvorplatzes (Einrichtung einer Verweilzone und Inszenierung der Kirche durch Beleuchtung) konnte der Veranstalter Einvernehmen mit dem entsprechenden Ausschuss der Gemeinde St. Petri und Pauli herstellen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine

 

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